hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Anschlussvertrag)
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Form eines Geschäftsbesorgungs-
und Abwicklungsvertrags (Anlage 1) im Anschluss an den beendeten
Treuhändervertrag über die Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Eisenach – „Eichrodter Weg“ vom 18.06.2001.
II.
Begründung:
Die Stadt Eisenach und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (im Folgenden „LEG“ genannt) schlossen am 18.06.2001 einen „Treuhändervertrag über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Eisenach- Eichrodter Weg“ ab (im Folgenden „Treuhändervertrag“ genannt).
Es wurde ein Treuhandvermögen gebildet und die LEG erfüllte einen Großteil der vertraglichen Aufgaben aus dem Treuhändervertrag. Die erbrachten Leistungen wurden vergütet. Mit Wirkung zum 31.12.2020 kündigte die LEG den Vertrag, was die Stadt Eisenach zur Kenntnis nahm.
Die Stadt Eisenach und die LEG möchten über den Kündigungstermin hinaus ihre projektbezogene Zusammenarbeit fortführen. Vor allem muss die LEG die verbliebenen Aufgaben aus dem beendeten Treuhändervertrag bearbeiten. Hierzu gehört u. a. die ausstehende geordnete Abwicklung des beendeten Treuhandverhältnisses.
Auf Grundlage des (treuhandlosen) Geschäftsbesorgungs- und Abwicklungsvertrages, der sich zeitlich unmittelbar an das Ende des Treuhändervertrags anschließt, sollen die Aufgaben bearbeitet werden. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag ist als städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) vom Stadtrat zu beschließen. Der Vertragstext ist in Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügt.
Dem Stadtrat wird mit der Beschlussvorlage eine Berichtsvorlage zur Situation der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Eichrodter Weg vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Städtebaulicher Vertrag in Form eines
Geschäftsbesorgungs- und
Abwicklungsvertrages