Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - B-Plan Nr. 49 "Herrenmühlenstraße"/Nahkauf Kasseler Straße
Vorlage
AF-0284/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Sollen die künftigen Festsetzungen des B-Planes „konform zum gültigen FNP erfolgen (gemischte Baufläche/gewerbliche Baufläche)“ oder soll „dem städtebaulichen Missstand durch Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen entgegen gesteuert werden, um eine städtebaulich nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und eine Aufwertung für das gesamte Gebiet zu erzielen“, also Abweichungen vom gültigen FNP zulassen?

 

2.       Wie ist der Sachstand zu den in der Begründung genannten Schwerpunkten der Untersuchungen a) bis e)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach sieht für den nördlich der Herrenmühlenstraße gelegenen Bereich des Geltungsbereichs eine gewerbliche Baufläche und südlich davon, bis zur Rennbahn, eine gemischte Baufläche vor.

Ein Ziel des Bebauungsplanes ist es, Misch- und Gewerbegebietsflächen unter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben auszuweisen. Insofern liegen mit dem Flächennutzungsplan vereinbare Zielstellungen vor, die bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu einer Änderung des Flächennutzungsplans führen.

 

zu 2.

Im Zusammenhang mit dem für die Veränderungssperre ursächlichen Bauvorhaben sind Rechtsverfahren im übertragenen Wirkungskreis anhängig. Zur Vermeidung nachträglicher Änderungen an den Planentwürfen infolge der zu erwartenden Urteile beim Verwaltungsgericht wurde die Planung vorerst nicht fortgesetzt. Die Rechtsverfahren stehen kurz vor ihrer Klärung.

Entsprechend des dargelegten Grundes war eine fortlaufende Planung, wie unter den Spiegelstrichen a) bis e) vermerkt, noch nicht möglich und zunächst zurückgestellt.