Betreff
Landesentwicklungsprogramm Thüringen - Stellungnahme der Stadt Eisenach zum 1. Entwurf der Änderung
Vorlage
1256-BR/2023
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) wurde mit Kabinettbeschluss über die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten am 18. Januar 2022 eingeleitet.

Am 22. November 2022 hat die Thüringer Landesregierung den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz freigegeben.

Auch die Stadt Eisenach erhielt in diesem Zuge die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Zeitraum vom 16. Januar bis einschließlich 17. März 2023.

Die Stadt Eisenach hat fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben (vgl. Anlage 1). Dabei wurde neben der Stellungnahme des Wartburgkreises auch die Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen berücksichtigt.

Hauptaugenmerk der Stellungnahme der Stadt Eisenach liegt neben Aspekten der Energiewende auf der Einstufung Eisenachs als Oberzentrum und den damit verbundenen Herausforderungen und Handlungserfordernissen (vgl. hierzu auch Anlage 2).

 

Der Änderungsentwurf (Teilfortschreibung des LEP) mit Textteil, Begründung, den Karten zur Raumstruktur und den (teilweise neuen) Zentralen Orten sowie ein Umweltbericht steht im Internet unter https://fortschreibung-lep.thueringen.de zur Verfügung. Hier wird auch über das Verfahren und die weiteren Verfahrensschritte informiert.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Stellungnahme der Stadt Eisenach zum LEP

Anlage 2 – Begründung Oberzentrum Eisenach