hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage 1.
II.
Begründung:
Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung der Vorlage 1293-StR/2023 zur Sitzung des Stadtrates am 06.06.2023 wird verwiesen.
Der eingebrachte Satzungsentwurf sowie der Kalkulationsbericht wurden der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, zur Vorprüfung vorgelegt.
Die Prüfung der
Gebührenkalkulation 2023-2025 und des Entwurfs der 3. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ergab im
Ergebnis keine Beanstandungen.
Mit Schreiben vom
01.06.2023 empfahl die Aufsichtsbehörde eine Überprüfung verschiedener Ansätze
bzw. Positionen in der Gebührenberechnung. Im Ergebnis der vorgenommenen
Prüfung haben sich nachfolgend dargestellte, geringfügige Änderungen einzelner
Gebührensätze ergeben. Die Anpassungen wurden im beigefügten
Kalkulationsbericht durch rote Schrift entsprechend kenntlich gemacht.
Nach der Einbringung des Satzungsentwurfes ergeben sich daher konkret folgende
Änderungen im § 5 Gebührenverzeichnis:
1. Einstellung und Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Leichenhalle/
Ziff. 6.2.1 bis 6 Kalendertage: 62,88 € (bisheriger
Entwurf 64,44 €)
Ziff. 6.2.2 über 6
Kalendertage, je weiterer angefangener Kalendertag: 10,48 € (bisheriger
Entwurf 10,74 €)
2. Einstellung und Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Tiefkühlzelle
Ziff. 6.3 je Kalendertag: 10,48 € (bisheriger
Entwurf 10,74 €)
3. Beräumung von Grabstätten, einschließlich Entsorgung -
Ortsteilfriedhöfe
Ziff. 7.21.2.1 Erdwahlgrabstätte – einfache Beräumung:
169,30 € (bisheriger Entwurf 165,73
€)
Ziff. 7.21.2.2 Erdwahlgrabstätte –
aufwendige Beräumung: 203,16 € (bisheriger Entwurf
198,88 €)
Ziff.
7.21.2.3 Erdwahlgrabstätte – sehr aufwendige/schwere Beräumung: 237,02 € (bisheriger
Entwurf 232,02 €)
Ziff. 7.21.2.4 Urnenwahlgrabstätte:
135,44 € (bisheriger Entwurf 132,59 €)
4. Räumung von
Grabmalen
Ziff. 7.21.3: 67,72 €
(bisheriger Entwurf 66,29 €).
Entgegen der Vorlage
zur Einbringung wird auf Hinweis des Bürgermeisters, Herrn Ihling, dass
wahrgenommene politische Meinungsbild umgesetzt und von der Erhöhung der Gebühr
Ziff. 4.3 für die Überlassung einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen für
20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
(Kinderreihengrabstätte) abgesehen. Die Gebühr für das Kinderreihengrab
soll entgegen der Kalkulation daher keine Erhöhung erfahren und erneut als
„politische“ Gebühr in Höhe von 343,00 €/Grabstätte festgesetzt werden.
Nach Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde erneut vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Da die Neuregelungen
in der Friedhofssatzung die unmittelbare Rechtsgrundlage für die
Friedhofsgebührensatzung darstellen, setzt deren Beschlussfassung das
gleichzeitige Beschließen der Friedhofssatzung voraus.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf der 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung
Anlage 2 – Fließtextversion 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung
Anlage 3 – Kalkulationsbericht
Anlage 4 – Vergleich der bisherigen und neuen Gebühren
Hinweis:
Die Anlagen 2 und 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt
der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.