Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1338-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage 1.


II. Begründung:

 

Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung der Vorlage 1293-StR/2023 zur Sitzung des Stadtrates am 06.06.2023 wird verwiesen.

 

Der eingebrachte Satzungsentwurf sowie der Kalkulationsbericht wurden der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, zur Vorprüfung vorgelegt.

Die Prüfung der Gebührenkalkulation 2023-2025 und des Entwurfs der 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ergab im Ergebnis keine Beanstandungen.

Mit Schreiben vom 01.06.2023 empfahl die Aufsichtsbehörde eine Überprüfung verschiedener Ansätze bzw. Positionen in der Gebührenberechnung. Im Ergebnis der vorgenommenen Prüfung haben sich nachfolgend dargestellte, geringfügige Änderungen einzelner Gebührensätze ergeben. Die Anpassungen wurden im beigefügten Kalkulationsbericht durch rote Schrift entsprechend kenntlich gemacht.

Nach der Einbringung des Satzungsentwurfes ergeben sich daher konkret folgende Änderungen im § 5 Gebührenverzeichnis:

1. Einstellung und Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Leichenhalle/

    Ziff. 6.2.1  bis 6 Kalendertage: 62,88 € (bisheriger Entwurf 64,44 €)

    Ziff. 6.2.2 über 6 Kalendertage, je weiterer angefangener Kalendertag: 10,48 € (bisheriger
    Entwurf 10,74 €)

2. Einstellung und Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Tiefkühlzelle

    Ziff. 6.3   je Kalendertag: 10,48 € (bisheriger Entwurf 10,74 €)

3. Beräumung von Grabstätten, einschließlich Entsorgung - Ortsteilfriedhöfe

    Ziff. 7.21.2.1 Erdwahlgrabstätte – einfache Beräumung: 169,30 € (bisheriger Entwurf 165,73 
    €)

    Ziff. 7.21.2.2 Erdwahlgrabstätte – aufwendige Beräumung: 203,16 € (bisheriger Entwurf
   198,88 €)

   Ziff. 7.21.2.3 Erdwahlgrabstätte – sehr aufwendige/schwere Beräumung: 237,02 € (bisheriger
   Entwurf 232,02 €)

   Ziff. 7.21.2.4 Urnenwahlgrabstätte: 135,44 € (bisheriger Entwurf 132,59 €)

4. Räumung von Grabmalen 

    Ziff. 7.21.3: 67,72 € (bisheriger Entwurf 66,29 €).

 

Entgegen der Vorlage zur Einbringung wird auf Hinweis des Bürgermeisters, Herrn Ihling, dass wahrgenommene politische Meinungsbild umgesetzt und von der Erhöhung der Gebühr Ziff. 4.3 für die Überlassung einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen für 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kinderreihengrabstätte) abgesehen. Die Gebühr für das Kinderreihengrab soll entgegen der Kalkulation daher keine Erhöhung erfahren und erneut als „politische“ Gebühr in Höhe von 343,00 €/Grabstätte festgesetzt werden.

 

Nach Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde erneut vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

Da die Neuregelungen in der Friedhofssatzung die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Friedhofsgebührensatzung darstellen, setzt deren Beschlussfassung das gleichzeitige Beschließen der Friedhofssatzung voraus.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung

Anlage 2 – Fließtextversion 3. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung

Anlage 3 – Kalkulationsbericht

Anlage 4 – Vergleich der bisherigen und neuen Gebühren

 

Hinweis:

 

Die Anlagen 2 und 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.