Sitzung: 10.05.2016 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 8
Vorlage: 0506-StR/2016
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der vorliegende Gesamtabwägungsvorschlag,
bestehend aus der Präambel (Anlage 1), dem Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung
(Anlage 2) und dem Abwägungsvorschlag über die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Anlage 3) wird als Ergebnis der Abwägung beschlossen und
geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan ein.
2.
Das Ergebnis der Abwägung ist den Beteiligten
gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mitzuteilen.
Abstimmung: |
24 |
Stimmen dafür |
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1 |
Stimme dagegen |
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8 |
Stimmenthaltungen |