Sitzung: 11.12.2018 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 1151-StR/2018
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Den Teilbeschluss „2. Anpassung der Planung des Oberbaus der
Fahrbahn nach RStO12“ aus dem Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung Karlsplatz,
Vorlagen-Nr. 0754-StR/2017 vom 20.06.2017 aufzuheben.
2.
Die Bauweise der befahrbaren Flächen auf dem Karlsplatz:
Sonderbauweise in
Pflaster bei einer Belastung von max. 181 Bussen/Tag und im Bereich des
mittleren Tores (Torhaus). Ansonsten Asphaltbauweise bei höherer Belastung. Im
Bereich der Sonderbauweise kann auf die Gewährleistung verzichtet werden.
3.
Die Verkehrsführung, entweder im Zuge der Bauarbeiten in der
Bahnhofstraße sowie der Sanierung der Stützwand, im Bereich Nikolaitor,
Nikolaistraße, Schillerstraße usw. gemäß Darstellung und Planung in Anlage 1,
in den nächsten Monaten zu testen. Sollte ein Test während der vorgenannten
Bauarbeiten nicht möglich sein, so wird die Verwaltung angewiesen, diesen Test
nach Fertigstellung der vorgenannten Bauarbeiten sowie nach Fertigstellung des
Projektes „Tor zur Stadt“ durchzuführen. Der Testzeitraum beträgt max. 6
Monate.
4.
Dem Stadtrat und den Ausschüssen ist, bis spätestens 3 Monate nach
Abschluss der Testphase, eine schriftliche Auswertung zur neuen angedachten
Verkehrsführung, gemäß Anlage 1, vorzulegen.
5.
Die Auswirkungen der Verkehrsführung nach 3., werden innerhalb von
3 Monaten, nach Vorlage der schriftlichen Auswertung, durch die Ausschüsse,
evaluiert.
6.
Sollte sich an Hand der Auswertungen ergeben, dass das mittlere Tor
im Nikolaitor geschlossen werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, in den
folgenden 3 Monaten, eine Bürgerbefragung im Rahmen einer Umfrage, zu
organisieren und durchzuführen und die Ergebnisse dem Stadtrat vorzulegen.
7.
Im Ergebnis der Evaluation und der Bürgerbefragung, ist über die
Verkehrsführung endgültig im Stadtrat zu beschließen.
8.
Bei der Gestaltung des Platzes ist die herausragende Bedeutung als
Platz mit großer Aufenthaltsqualität und im Besonderen die Nutzung des Platzes
durch die ansässige Gastronomie mit ihren Außenbereichen zu berücksichtigen.
Abstimmung: |
21 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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5 |
Stimmenthaltungen |