Betreff
Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 23 "Südstadt",
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
0287-StR/2010
Aktenzeichen
65.3/ 65.19 B 23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Aufstellungsbeschluss zum Einfachen Bebauungsplan Nr. 23 ”Südstadt” vom 26.11.1992 wird aufgehoben.

 


Begründung:

 

Am 26.11.1992 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenach mit Beschluss- Nr. 303/92 zugestimmt, für den mit Villen bebauten südlichen Stadtbereich von Eisenach den Einfachen Bebauungsplan B 23 ”Südstadt” aufzustellen (Geltungsbereich siehe Anlage 1). Aufgrund des ausgedehnten Geltungsbereiches sollte die Erarbeitung in Teilbebauungsplänen erfolgen.

 

Mit der 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Beschluss-Nr. 1320/99 vom 18.06.1999) verringerte sich der Geltungsbereich auf die Villenkolonien ”Predigerhöhe” und ”Marienhöhe” sowie das Mariental (Geltungsbereich siehe Anlage 2). Gründe dafür waren u. a. die Erlangung der Rechtskraft des Teilbebauungsplanes Nr. 23.1 ”Karthäuserhöhe” sowie die Herausnahme von Flächen, für die ein städtebaulicher Planungs- bzw. Entwicklungsbedarf nicht mehr gegeben war (Einzelheiten siehe Begründung zum genannten Beschluss) .

 

Mit der 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Beschluss-Nr. 0223/2005 vom 09.09.2005) wurde wiederum eine Verringerung des Geltungsbereiches beschlossen, so die Herausnahme der Villenkolonie ”Marienhöhe” wegen der dafür erlassenen Klarstellungssatzung, von einzelnen Außenbereichsgrundstücken des seinerzeit in Aufstellung befindlichen Teilbebauungsplanes ”Predigerhöhe” sowie von einzelnen Flächen im unbeplanten Innenbereich. 

 

Der geänderte Geltungsbereich (siehe Anlage 3) des Einfachen Bebauungsplanes B 23 ”Südstadt” umfasst somit noch den Geltungsbereich des rechtskräftigen Teilbebauungsplanes Nr. 23.2 ”Predigerhöhe - Blaue Linie Südwest” sowie Flächen im Mariental, die im vorderen Bereich mit der Klarstellungssatzung B 23.4 ”Mariental- Blaue Linie Süd” gefasst wurden. Es besteht somit, außer für den kleinen Bereich Mariental ”Am Rhododendrongarten”, für den in Kürze ebenfalls eine städtebauliche Satzung nach § 35 BauGB erarbeitet wird, für den gesamten Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplanes B 23 ”Südstadt” hinreichende Planungssicherheit.

 

Die Planungsziele des B 23 für den mit Villen bebauten südlichen Stadtbereich von Eisenach – insbesondere auch die abschließende Definition des Verlaufs der ”Blauen Linie” - sind durch die entsprechend vorliegenden Instrumentarien des Bauplanungsrechtes (siehe Anlage 4) inhaltlich umsetzbar. Somit ist der Aufstellungsbeschluss für den Einfachen Bebauungsplan hinfällig und soll nun aufgehoben werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Karte des Geltungsbereichs zum Aufstellungsbeschluss B 23

Anlage 2: Karte des Geltungsbereiches zum 1. Änderungsbeschluss B 23
Anlage 3: Karte des Geltungsbereiches zum 2. Änderungsbeschluss B23

SR_VOR V4.10Anlage 4: Übersichtskarte Südstadt