Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplanes [FNP]
hier: Beschluss über den Entwurf und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorlage
1012-StR/2022
Aktenzeichen
51.1-FNP-1.Ä/1E
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), bestehend aus der

Planzeichnung und Legende (Anlage 1).

Die Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt.

2.       die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

3.       die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des FNP zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.

4.       Der Sichtungsbericht (Anlage 3) über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird gebilligt.

 


II. Begründung:

Der FNP der Stadt Eisenach stellt behördenverbindlich die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Er dient als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.

Die notwendige 1. Änderung des FNP wird erforderlich, weil der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ (in Form der 2. Änderung) geändert werden soll.

 

Die Bebauungspläne, als rechtsverbindliche Satzungen, sind aus dem FNP zu entwickeln (in Berücksichtigung des sog. Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB).

D. h. stimmen die Flächendarstellungen des FNP mit dem beabsichtigten Planänderungsinhalt (Bebauungsplan) nicht überein, ist zunächst eine Änderung des FNP gemäß § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.

Die Bearbeitung der erforderlichen Planänderungen erfolgt im sogenannten Parallelverfahren.

D.h. der Beschluss über den Entwurf zur 1. Änderung des FNP ist dem Beschluss über den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 voranzustellen.

 

Bisherige Beschlussfassungen

Der Stadtrat fasste am 16.05.2017 den Beschluss – Nr. StR/0531/2017 über die Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenach.

Mit Beschluss- Nr. StR/0690/2018 vom 26.06.2018 wurde der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom 19.09.2018 bis zum 05.10.2018 erfolgte.

Nunmehr liegt der Entwurf der 1. Änderung des FNP zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.

 

Aktuelle Beschlussfassung

Dieser Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung ging die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf voraus. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wurden keine Bedenken oder Einwendungen geäußert, die einer 1. Änderung entgegenstehen  (Anlage 3- Sichtungsbericht).

 

Zu 1.) Bestandteile des Beschlusses

Mit der Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung des FNP wird die Grundlage zur  Beschlussfassung über den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ geschaffen.

Zur Beschlussfassung durch den Stadtrat liegen folgende Bestandteile des Entwurfes vor:

·      die   Planzeichnung mit Legende (Anlage 1).

·      Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) ist zu billigen.

 

Zu 2.) Auslegung des Entwurfes zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Neben dem Entwurf ist durch den Stadtrat dessen Auslegung zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

Die Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung des FNP sollen zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die öffentliche Auslegung und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Auslegung des Planmaterials sowie der umweltbezogenen Informationen (Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen) erfolgt im Internet (Homepage der Stadt Eisenach) unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen des BauGB i.V.m. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie in Präsenz mit Terminvergabe.

 

Zu 3.) Ortsübliche Bekanntmachung: Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB.

Die amtliche Bekanntmachung zur Auslegung des beschlossenen Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Eisenach „Rathauskurier“ (geplant ist die Bekanntmachung zum nächstmöglichen Erscheinungstermin des Amtsblattes am 13. Oktober 2022) sowie auf der Internetseite der Stadt Eisenach.

 

Die Bekanntmachungen und die sich anschließenden Offenlegungen des Entwurfes zur 1. Änderung des FNP sowie des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 erfolgen gleichzeitig.

 

Zu 4.) Billigung des Sichtungsberichtes zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Am 26.06.2018 wurde durch den Stadtrat der Beschluss über den Vorentwurf der 1. Änderung des FNP zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Im Ergebnis gingen Anschreiben/ Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Eisenach ein, die als Sichtungsbericht abgebildet und hinsichtlich einer Berücksichtigung von Anregungen im Entwurf gewertet worden.

Dem Stadtrat wird der beigefügte Sichtungsbericht (Anlage 3)  über die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis und Billigung vorgelegt.

 

Ausblick

Nach der Beschlussfassung über den förmlichen Entwurf zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §  3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) schließt sich das förmliche Beteiligungsverfahren an.

Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf werden gesichtet und abgewogen.

Das Abwägungsprotokoll mit dem Abwägungsergebnis wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Sofern kein erneuter Entwurf zu fertigen wäre, würde sich die Beschlussfassung über die 1. Änderung des FNP durch den Stadtrat anschließen.

Der FNP in der Fassung der 1. Änderung ist in seiner Rechtswirkung keine Satzung. Aus diesem Grund bedarf es zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf zur 1. Änderung des FNP (Planzeichnung mit Legende)

Anlage 2 – Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht

Anlage 3 – Sichtungsbericht (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

 

Die Anlagen 1- 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.