hier: Beschluss über den Entwurf und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP), bestehend aus der
Planzeichnung
und Legende (Anlage 1).
Die
Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt.
2.
die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 und 2
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des FNP zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
4.
Der
Sichtungsbericht (Anlage 3) über die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung wird gebilligt.
II.
Begründung:
Der FNP der Stadt Eisenach stellt behördenverbindlich die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Er dient als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung.
Die notwendige 1.
Änderung des FNP wird erforderlich, weil der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
12.1 „AWE- Stammwerk“ (in Form der 2. Änderung) geändert werden soll.
Die Bebauungspläne, als rechtsverbindliche Satzungen, sind aus dem FNP zu entwickeln (in Berücksichtigung des sog. Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB).
D. h. stimmen die Flächendarstellungen des FNP mit dem beabsichtigten Planänderungsinhalt (Bebauungsplan) nicht überein, ist zunächst eine Änderung des FNP gemäß § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.
Die Bearbeitung der erforderlichen Planänderungen erfolgt im sogenannten Parallelverfahren.
D.h. der Beschluss über den Entwurf zur 1. Änderung des FNP ist dem Beschluss über den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 voranzustellen.
Bisherige
Beschlussfassungen
Der Stadtrat fasste am 16.05.2017 den Beschluss – Nr. StR/0531/2017 über die Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eisenach.
Mit Beschluss- Nr. StR/0690/2018 vom 26.06.2018 wurde der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom 19.09.2018 bis zum 05.10.2018 erfolgte.
Nunmehr liegt der Entwurf der 1. Änderung des FNP zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.
Aktuelle Beschlussfassung
Dieser Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung ging die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum Vorentwurf voraus. Im Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens wurden keine Bedenken oder Einwendungen geäußert, die
einer 1. Änderung entgegenstehen (Anlage
3- Sichtungsbericht).
Zu 1.) Bestandteile
des Beschlusses
Mit der
Beschlussfassung über den Entwurf zur 1. Änderung des FNP wird die Grundlage
zur Beschlussfassung über den Entwurf
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ geschaffen.
Zur Beschlussfassung
durch den Stadtrat liegen folgende Bestandteile des Entwurfes vor:
· die
Planzeichnung mit Legende (Anlage 1).
· Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2)
ist zu billigen.
Zu 2.) Auslegung des Entwurfes zur Durchführung der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Neben dem Entwurf
ist durch den Stadtrat dessen Auslegung zur Durchführung der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Unterlagen zum
Entwurf der 1. Änderung des FNP sollen zum Zwecke der
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt
werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die öffentliche Auslegung und die Mitteilung, welche
umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Gleichzeitig soll
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i.
V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden die
Nachbargemeinden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Auslegung des
Planmaterials sowie der umweltbezogenen Informationen (Gutachten,
Untersuchungen und Stellungnahmen) erfolgt im Internet (Homepage der Stadt
Eisenach) unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen des BauGB i.V.m.
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie in Präsenz mit Terminvergabe.
Zu 3.) Ortsübliche Bekanntmachung: Auslegung des Entwurfes zur
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB.
Die amtliche
Bekanntmachung zur Auslegung des beschlossenen Entwurfes zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
erfolgt im Amtsblatt der Stadt Eisenach „Rathauskurier“ (geplant ist die
Bekanntmachung zum nächstmöglichen Erscheinungstermin des Amtsblattes am 13.
Oktober 2022) sowie auf der Internetseite der Stadt Eisenach.
Die Bekanntmachungen
und die sich anschließenden Offenlegungen des Entwurfes zur 1. Änderung des FNP
sowie des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 erfolgen
gleichzeitig.
Zu 4.) Billigung des Sichtungsberichtes zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Am 26.06.2018 wurde
durch den Stadtrat der Beschluss über den Vorentwurf der 1. Änderung des FNP
zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4
Abs. 1 BauGB gefasst. Im Ergebnis gingen Anschreiben/ Stellungnahmen bei der
Stadtverwaltung Eisenach ein, die als Sichtungsbericht abgebildet und
hinsichtlich einer Berücksichtigung von Anregungen im Entwurf gewertet worden.
Dem Stadtrat wird
der beigefügte Sichtungsbericht (Anlage 3)
über die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung zur Kenntnis und Billigung vorgelegt.
Ausblick
Nach der Beschlussfassung
über den förmlichen Entwurf zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) schließt sich das
förmliche Beteiligungsverfahren an.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf
werden gesichtet und abgewogen.
Das Abwägungsprotokoll mit
dem Abwägungsergebnis wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sofern kein erneuter Entwurf
zu fertigen wäre, würde sich die Beschlussfassung über die 1. Änderung des FNP
durch den Stadtrat anschließen.
Der FNP in der Fassung der
1. Änderung ist in seiner Rechtswirkung keine Satzung. Aus diesem Grund bedarf
es zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf zur 1. Änderung des FNP (Planzeichnung mit Legende)
Anlage 2 – Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht
Anlage 3 – Sichtungsbericht (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
Die Anlagen 1- 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.