Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit deren Anlagen bis spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Anbetracht dieser gesetzlichen Vorgabe wurde im Sommer 2022 mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 begonnen.

 

Mit der heutigen Berichtsvorlage wird der aktuelle Planungsstand zum Stichtag 27.09.2022 vorgestellt.

 

1. Verwaltungshaushalt

1.1 Allgemeines

 

Die Eckwerte 2023 basierten auf den mit der Haushaltsplanung 2022 beschlossenen Werten der Finanzplanung für das Jahr 2023. Anhand dieser Eckwerte stellte sich der Planungsstand im Verwaltungshaushalt zum 14. Juli 2022 mit einem Fehlbetrag von 3.316.096 € dar. 

 

Im nächsten Verfahrensschritt waren alle mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten dazu aufgefordert, deren Bedarfe für das Haushaltsjahr 2023 zu melden. Die Mittelanmeldungen wurden durch die Kämmerei zusammengetragen und bilden die Grundlage für die heutige Berichtsvorlage.

 

Der aktuelle Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2023 stellt sich wie folgt dar:

 

Einnahmen Verwaltungshaushalt

85.028.910 €

Ausgaben Verwaltungshaushalt

85.648.208 €

Überschuss/Zuschussbedarf

-          619.298 €

 

1.2 Haushaltsvolumen

 

In den Einzelplänen 0 bis 9 ergeben sich im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr folgende Veränderungen:

 

EP

Bezeichnung

Art

Ansatz
2023

Ansatz
2022

Differenz
in €

Differenz
in %

 

Verwaltungshaushalt

Einnahm.

85.028.910

89.499.261

-4.470.351

-4,99%

 

gesamt

Ausgaben

85.648.208

89.499.261

-3.851.053

-4,30%

 

 

Saldo

-619.298

0

-619.298

 

0

Allgemeine Verwaltung

Einnahm.

575.674

920.070

-344.396

-37,43%

 

 

Ausgaben

12.545.677

12.081.367

464.310

3,84%

 

 

Saldo

-11.970.003

-11.161.297

-808.706

 

1

Öffentliche Sicherheit

Einnahm.

3.032.740

2.997.825

34.915

1,16%

 

und Ordnung

Ausgaben

8.250.431

7.688.987

561.444

7,30%

 

 

Saldo

-5.217.691

-4.691.162

-526.529

 

2

Schulen

Einnahm.

2.230.000

2.770.976

-540.976

-19,52%

 

 

Ausgaben

5.265.083

4.934.560

330.523

6,70%

 

 

Saldo

-3.035.083

-2.163.584

-871.499

 

3

Wissenschaft, Forschung,

Einnahm.

1.342.108

1.461.598

-119.490

-8,18%

 

Kulturpflege, Naturschutz

Ausgaben

5.924.060

6.478.160

-554.100

-8,55%

 

 

Saldo

-4.581.952

-5.016.562

434.610

 

4

Soziale Sicherung

Einnahm.

7.623.726

7.806.565

-182.839

-2,34%

 

 

Ausgaben

17.747.093

17.626.116

120.977

0,69%

 

 

Saldo

-10.123.367

-9.819.551

-303.816

 

5

Gesundheit, Sport, Erholung

Einnahm.

19.800

32.300

-12.500

-38,70%

 

 

Ausgaben

4.086.607

3.798.154

288.453

7,59%

 

 

Saldo

-4.066.807

-3.765.854

-300.953

 

6

Bau- und Wohnungswesen,

Einnahm.

538.500

638.500

-100.000

-15,66%

 

Verkehr

Ausgaben

6.721.708

6.433.717

287.991

4,48%

 

 

Saldo

-6.183.208

-5.795.217

-387.991

 

7

Öffentliche Einrichtungen,

Einnahm.

203.935

202.800

1.135

0,56%

 

Wirtschaftsförderung

Ausgaben

2.374.955,00

2.288.019,00

86.936,00

3,80%

 

 

Saldo

-2.171.020,00

-2.085.219,00

-85.801,00

 

8

Wirtschaftliche Unternehmen,

Einnahm.

2.007.400,00

2.460.200,00

-452.800,00

-18,41%

 

allgemeines Grund- und Sondervermögen

Ausgaben

831.541,00

3.094.622,00

-2.263.081,00

-73,13%

 

 

Saldo

1.175.859,00

-634.422,00

1.810.281,00

 

9

Allgemeine Finanzwirtschaft

Einnahm.

67.455.027,00

70.208.427,00

-2.753.400,00

-3,92%

 

 

Ausgaben

21.901.053,00

25.075.559,00

-3.174.506,00

-12,66%

 

 

Saldo

45.553.974,00

45.132.868,00

421.106,00

 

 

Die Einzelpläne zum aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes sind dieser Berichtsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

1.3 Erläuterungen zu den Hauptgruppen

 

In den Hauptgruppen stellen sich die Veränderungen im Vergleich zum Jahr 2022 wie folgt dar:

 

HGr.

Bezeichnung

Ansatz
2023

Ansatz
2022

Differenz in €

Differenz in %

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

67.320.569

69.986.969

-2.666.400

-3,81%

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

14.057.413

15.145.634

-1.088.221

-7,19%

2

Sonstige Finanzeinnahmen

3.650.928

4.366.658

-715.730

-16,39%

 

Summe Einnahmen VwHH

85.028.910

89.499.261

-4.470.351

-4,99%

4

Personalausgaben

22.473.340

21.025.200

1.448.140

6,89%

5

Sächlicher Verwaltungs-

und Betriebsaufwand

2.717.699

2.556.982

160.717

6,29%

6

Sachlicher Verwaltungs-

und Betriebsaufwand

5.184.385

5.796.535

-612.150

-10,56%

7

Zuweisungen und Zuschüsse

33.354.131

35.020.585

-1.666.454

-4,76%

8

Sonstige Finanzausgaben

21.918.653

25.099.959

-3.181.306

-12,67%

 

Summe Ausgaben VwHH

85.648.208

89.499.261

-3.851.053

-4,30%

 

Die Gruppierungsübersicht zum aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Hauptgruppe 0

- 2.666.400 €

 

Der aktuelle Planungsstand weist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 Mindereinnahmen in Größenordnung von 2.666 T€ aus. Nachfolgend werden die erheblichen Veränderungen dargestellt:

 

90000.061003 – einmalige Zuweisung gem. § 9 Abs. 2 Eisenach NGG

Im Jahr 2022 erhielt die Stadt Eisenach eine einmalige Zuweisung in Höhe von 6.000 T€. Gem. § 9 Abs. 2 Eisenach NGG ist diese Zuweisung vorrangig für den Abbau von Altfehlbeträgen sowie von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes zu verwenden. Darüber hinaus unterlag die Zuweisung keiner weiteren Zweckbindung. Die Zuweisung war einmalig für das Jahr 2022 vorgesehen, so dass in dieser Haushaltsstelle kein Ansatz für das Jahr 2023 vorgesehen ist.

 

90000.061400 – Ausschüttung gem. § 24 Abs. 3 ThürFAG

Gem. § 5 ThürFAG ist im Vollzug des Finanzausgleichs jährlich eine gesonderte Abrechnung über die Bestandteile der Finanzausgleichsmasse vorzunehmen, wobei die Verrechnungen über den Landesausgleichsstock erfolgen. Im Ergebnis der Abrechnung zu § 5 ThürFAG ergab sich für die Stadt Eisenach ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von rd. 327 T€, welcher gem. § 24 Abs. 3 ThürFAG an die Stadt ausgeschüttet wurde. Der Festsetzungsbescheid ging der Stadt Eisenach am 05.07.2022 zu. Ob und vor allem in welcher Höhe die Stadt ggf. auch im Jahr 2023 einen Ausschüttungsbetrag erhält, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips beläuft sich der aktuelle Ansatz für 2023 auf 0 €.

 

90000.010000 – Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

90000.012000 – Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die aktuellen Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 basieren auf der Mai-Steuerschätzung 2022. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 werden Verbesserungen in Höhe von 1.452 T€ bzw. 162 T € erwartet. Im November 2022 erfolgt die nächste regionalisierte Steuerschätzung. Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern sich  - in Anbetracht der aktuellen Krisensituation  - Veränderungen ergeben.

 

90000.029000 – Tourismusförderabgabe

Für das Haushaltsjahr 2023 wird mit einer Verbesserung in Höhe von 100 T€ gerechnet.

 

90000.041000 – Schlüsselzuweisung

Die aktuell vorliegenden Modellrechnungen auf der Basis des vorliegenden Entwurf des kommunalen Finanzausgleiches für das Jahr 2023 weisen für die Schlüsselzuweisung eine Verbesserung im Vergleich zu 2022 in Größenordnung von 1.874 T€ aus. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich im Verfahren noch Veränderungen zur Modellrechnung ergeben können, da eine endgültige Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag bisher noch nicht erfolgt ist.

 

90000.061000 – Mehrbelastungsausgleich

Auch beim Mehrbelastungsausgleich sieht die Modellrechnung ein Plus in Höhe von 116 T€ im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 vor. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Schlüsselzuweisungen verwiesen.

 

Hauptgruppe 1

- 1.088.221 €

 

Gruppierungen 10 und 11 – Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

Es sind diverse Veränderungen zu verzeichnen, in deren Ergebnis eine Verbesserung von rd. 15 T€ im Vergleich zu 2022 zu Buche steht. Exemplarisch seien hier die Reduzierung der Verwaltungsgebühren im Bauordnungsamt um 90 T€ von 330 T€ auf 240 T€ genannt. Verbesserungen sind unter anderem in Haushaltsstelle 05000.100000 (Verwaltungsgebühren Standesamt) und in Haushaltsstelle 21100.115100 (Personalkostenbeteiligung Hort) in Höhe von 20 T€ bzw. 65 T€ zu verzeichnen.

 

Gruppierungen 13, 14 – Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

In Gruppierung 13 – Einnahmen aus Verkauf ist eine betragsmäßig geringe Verschlechterung von 2 T€ zu verzeichnen. In Gruppierung 14 – Mieten und Pachten steht eine Verbesserung von 10 T€ zu Buche. Diese resultiert aus Einnahmen aus Mieten und Pachten im Unterabschnitt 88000 (Grundstücksverkehr). An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass in diesem Unterabschnitt aufgrund der Neuregelungen zur Umsatzsteuer eine Reihe neuer Haushaltsstellen zu bilden war.

 

Gruppierung 15 – sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Die geplanten Einnahmen der Gruppierung 15 liegen um einen Betrag von 6 T€ unter den Planwerten des Jahres 2022. Hintergrund ist hierbei, dass in 2022 diverse Einnahmen aus Rückzahlungen geplant und erwartet wurden, mit denen im Jahr 2023 zum jetzigen Zeitpunkt nicht oder nur in geringerer Höhe zu rechnen ist.

 

Gruppierung 16 – Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

In dieser Gruppierung gibt es vielfältige Veränderungen, die im Ergebnis eine kleine Einnahmeverbesserung in Größenordnung von 24 T€ ergibt. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 0,74 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Gruppierung 17 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

In Gruppierung 17 ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 eine erhebliche Reduzierung der geplanten Einnahmen in Größenordnung von 1.132 T€ zu verzeichnen. Dabei resultiert allein ein Betrag in Höhe von 676 T€ aus einmalig in 2022 vereinnahmten Zuweisungen und Spenden für die Durchführung des Bibeljubiläums (Haushaltsstellen 30200.17000, 171000 und 177000). Korrespondierend dazu entfallen auch die entsprechenden Ausgaben (siehe Erläuterungen zur Gruppierung 6).

 

Weiterhin wurden der Stadt im Jahr 2022 noch Einnahmen aus dem Schullastenausgleich für die Berufsschule und die Förderschule zugewiesen, deren Trägerschaft auf den Wartburgkreis übergegangen ist. Ab 2023 entfallen diesen Einnahmen in Gänze, so dass sich hier Mindereinnahmen in Höhe von 445 T€.

 

Einnahmeminderungen ergeben sich auch in Haushaltsstelle 46490.178000 – Rückzahlung Personalkostenzuschüsse. Aufgrund der entsprechenden Abrechnungen belief sich der Ansatz 2022 auf 280 T€, für das Jahr 2023 wird mit einem Rückzahlungsbetrag von 15 T€ gerechnet, was einer Mindereinnahme in Höhe von 265 T€ entspricht.

 

Hauptgruppe 2

- 715.730 €

Folgende wesentliche Veränderungen sind im Vergleich zum Haushalt 2022 zu verzeichnen:

 

80100.210000 - Gewinnausschüttung SWG

Von Seiten der Verwaltung werden kurz- und mittelfristig keine Gewinnausschüttungen von der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH J (SWG) geplant (-500 T€). Die Gewinnausschüttungen waren eine wesentliche Komponente im Rahmen der 2022 auslaufenden Haushaltskonsolidierung und immer unter der Maßgabe eingeplant, dass das Unternehmen diese wirtschaftlich und finanziell auch leisten kann.

 

Darüber hinaus plant die SWG im Rahmen ihrer originären Aufgabenerfüllung die Umsetzung mehrerer Neubauprojekte des sozialen Wohnungsbaus, die eine herausragende Bedeutung aus städteplanerischer und wohnungswirtschaftlicher Sicht haben. Die Umsetzung dieser Projekte stellt die Gesellschaft dabei vor erhebliche wirtschaftliche / finanzielle Herausforderungen. Ein weiterer Punkt, der aktuell gegen weitere Gewinnabführungen aus der SWG spricht, sind zu erwartende finanzielle Belastungen, die sich derzeit aufgrund der hohen Inflation und der Energiekrise abzeichnen.

 

 

 

 

 

81000.220010 – Konzessionsabgabe EVB GmbH

Im Bereich Konzessionen wird für das Jahr 2023 eine Einnahme in Höhe von 1.260 T€ erwartet, so dass sich im Vergleich zum Haushalt 2022 eine Mindereinnahme in Größenordnung von 108 T€ ergibt.

 

90000.265000 – Nachzahlungszinsen für Steuernachzahlungen

Es ist eine Mindereinnahme in Höhe von rd. 100 T€ zu erwarten. Diese resultiert aus der Herabsetzung des monatlichen Zinssatzes von 0,5 % auf 0,15 % (Gesetzesänderung entsprechend des Beschlusses des BVerfG).

 

Hauptgruppe 4

+ 1.448.140 €

 

 

In der Hauptgruppe 4 – Personalausgaben steigt der Ausgabebedarf im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr um 1.448 T€ auf 22.473 T€.

 

Die im Planentwurf enthaltenen Personalkosten wurden dabei auf Grundlage des derzeitigen Stellenplanentwurfes 2023 sowie unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Stellenbesetzung berechnet. Insbesondere wurden derzeit bereits bekannte Veränderungen (z.B. Erhöhung der Besoldung ab 01.12.2022 um 2,8%) sowie empfohlene Erhöhungen (z.B. Entgelterhöhung um 3%) berücksichtigt. Auch die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend der zu erwartenden Veränderungen mit erhöhten Prozenten kalkuliert. Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung wie auch die Pflegeversicherung. Im Bereich Zusatzversorgungskasse wurde eine Steigerung von 3,4 auf 3,5 % berücksichtigt. Zudem waren die tariflich neu festgelegten Zulagen im Bereich der S-Gruppen (Kita-Bereich, Alte Posthalterei) in die Planung aufzunehmen.

 

Darüber hinaus wurden folgende neue Stellen im Stellenplan 2023 aufgenommen:

 

·         2 Stellen Digitalisierung

·         1 Stelle IT

·         1 zusätzliche Stelle in der Stadtplanung (Stadtumbau)

·         2 Stellen im Außendienst im FD Ordnung und Sicherheit

·         1,5 Stellen in der Stabsstelle Soziale Stadt (SB Bildungskommune – siehe auch Stadtratsbeschluss 0483/22)

·         2,3 Stellen Erzieher*in Kindertagesstätte (aufgrund der Erweiterung der Kita Spatzennest)

 

Die neuen Stellen wurden je nach realer Einschätzung einer möglichen Besetzung der jeweiligen Stelle anteilig in der Personalkostenplanung 2023 berücksichtigt. Eine maximale Berücksichtigung erfolgte mit 9 Monaten, da eingeschätzt wird, dass diese Stellen frühestens zum 01.04.2023 besetzt werden können.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2023 ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 7 beigefügt.

 

Hauptgruppe 5

+ 160.717 €

 

 

In der Hauptgruppe 5 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist im Vergleich zu den Planansätzen 2022 ein leichter Aufwuchs um rd. 161 T€ zu verzeichnen. Dieser ist auf folgende Veränderungen in den einzelnen Gruppierungen zurückzuführen:

 

Gruppierung 50 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Für die laufende Unterhaltung der Grundstücke im Bereich Liegenschaften wurde eine Erhöhung des Ansatzes in Höhe von 30 T€ im Vergleich zu 2022 vorgenommen. Der Ansatzreduzierung konnte im Vorjahr nur einmalig zugestimmt werden.

 

 

Gruppierung 55 – Haltung von Fahrzeugen            

Die Haltungs- und Kfz-Versicherungskosten (insbesondere für Kraft- und Betriebsstoffe) für die Fahrzeuge der Feuerwehr steigen um rd. 21 T€. Des Weiteren sind auch bei den übrigen städtischen Fahrzeugen höhere Kfz-Versicherungskosten zu verzeichnen.

 

Gruppierung 56 – Besondere Aufwendungen für Bedienstete

In dieser Gruppierung steigen die Ausgaben um rd. 25 T€. Dies ist unter anderem auf die höheren Preise der Dienst- und Schutzkleidungen für den Bereich der Feuerwehr zurückzuführen (Anstiegt um 10 T€ = 6,25%). Daneben sind aufgrund der geplanten Einführung neuer Softwaresysteme in 2023 (insbesondere MS Office sowie ein Dokumentenmanagementsystem) mehr Softwareschulungen vorgesehen, wodurch der Vorjahresansatz in Höhe von 10 T€ um 15 T€ steigt.

 

Gruppierung 57 bis 59 – Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

In diesen Gruppierungsziffern steigt das Ausgabevolumen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 62 T€ an. Dies ist insbesondere auf die folgenden Veranschlagungen zurückzuführen:

 

Im Bereich des Thüringer Museums werden kleinere Restaurierungsarbeiten notwendig, welche eine Erhöhung des Haushaltsansatzes erfordern. Daneben sind 25 T€ für die Fortschreibung des Touristischen Infrastrukturkonzeptes vorgesehen.

 

Für die Beschaffung von Bibliotheksgegenständen sind rd. 68 T€ vorgesehen, diese Beschaffungen waren bisher in der Untergruppe 651 veranschlagt. Zur korrekten haushaltsrechtlichen Veranschlagung müssen die Beschaffungskosten in der Untergruppe 580 verausgabt werden. Die Haushaltsansätze wurden somit mit der Haushaltsplanung 2023 von der Gruppe 6 in die Gruppe 5 verschoben, es handelt sich daher nicht um einen tatsächlichen Kostenaufwuchs.

 

Diesen Ausgabeaufwüchsen stehen in einer Vielzahl von Haushaltsstellen kleinere Ausgabereduzierungen gegenüber.

 

Hauptgruppe 6

- 612.150 €

 

 

Mit der Haushaltsplanung 2023 reduzieren sich die geplanten Ausgaben in der Hauptgruppe 6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr um rd. 600 T€.

 

Gruppierung 60 bis 63 - Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

In dieser Gruppierung sinkt das Ausgabevolumen von 2022 zu 2023 erheblich um rd. 484 T€.

 

Diese Reduzierung ist im Wesentlichen auf die haushaltsmäßige Veranschlagung der 2022 stattgefundenen Veranstaltungen zum Bibeljubiläum zurückzuführen. Allein durch diese einmalige Veranstaltung reduziert sich das Volumen in dieser Gruppierung um rd. 645 T€.

Demgegenüber stehen Ausgaben für den DifU[1]-Kongress, welcher nach mehrfacher coronabedingter Verschiebung in 2023 in Eisenach stattfinden soll sowie gestiegene Ausgaben für Veranstaltungen des Fachdienstes Kultur von rd. 77 T€.

 

Gruppierung 64 – Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

Die Erhöhung der Ansätze in dieser Gruppierung (+ 45 T€) ergibt sich vorrangig aus den steigenden Versicherungskosten der Unfallkasse Thüringen und der Unfallkasse Feuerwehr. Die Erhöhung der Ansätze beträgt circa. 42 T€ (8,4%).

 

Gruppierung 67 – Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Erstattungen der Personalkosten an den Wartburgkreis für die Abordnung von Mitarbeitern in Vorbereitung der Rückkreisung (Ansatz Vorjahr 107 T€) sowie der Ansatz für die Beschaffung von COVID 19 Tests in den Kindertageseinrichtungen freier Träger (Ansatz Vorjahr 100 T€) sind mit der Planung 2023 entfallen.

 

Dagegen werden jedoch mit der Planung 2023 die Ansätze der Leistungsverrechnung mit dem optimierten Regiebetrieb für die Bereiche Wachschutz und Wachdienst, Marktreinigung sowie Grünpflege um rd. 110 T€ erhöht bzw. neu in die Haushaltsplanung aufgenommen.

 

Hauptgruppe 7

- 1.666.454 €

 

Eine im Vergleich zum Vorjahr erhebliche Ausgabesteigerung ist aufgrund der Aufstockung des Budgets an den optimierten Regiebetrieb zu verzeichnen. Ausgehend von den derzeitigen allgemeinen Teuerungen sowie der Prognose zur Energiekostensteigerung sieht der aktuelle Planungsstand ein Gesamtbudget in Höhe von rd. 17.196 T€ in 2023 vor (vgl. 2022: 15.905 T€). Dies entspricht einer Steigerung von rd. 8 %.

 

Minderausgaben ergeben sich durch den Wegfall des in 2022 enthaltenen Ansatzes zum Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes gem. § 9 Abs. 2 EisenachNGG (Ansatz Vorjahr: 2.287 T€). Diese Minderausgabe korreliert mit dem unter Hauptgruppe 0 bereits erläuterten Wegfall der einmalig für das Jahr 2022 gewährten Zuweisung gemäß § 9 Abs. 2 EisenachNGG in Höhe von 6 Mio. Euro. Saldiert betrachtet, ergibt sich durch den Wegfall beider Positionen eine finanzielle Verschlechterung im Vergleich zum Haushalt 2022 in Höhe von 3.713 T€.

 

Weiterhin beinhaltet der aktuelle Planungsstand keine weiteren Zuweisungen an den Regiebetrieb für pandemiebedingte Mehraufwendungen (Ansatz Vorjahr: 150 T€) sowie Umzüge (Ansatz Vorjahr: 301 T€).

 

Im Ergebnis stehen in der Hauptgruppe 7 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 Minderausgaben in Höhe von 1.666 T€ zu Buche.

 

Hauptgruppe 8

- 3.181.306 €

 

 

Der aktuelle Planungsstand weist eine Reduzierung des Ausgabevolumens in der Hauptgruppe 8 – sonstige Finanzausgaben um rd. 3.181 T€ aus. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in der Haushaltsstelle 91130.860000 – Zuführung an den Vermögenshaushalt, derzeit nur die Pflichtzuführung zur ordentlichen Tilgung von Krediten von rd. 1.705 T€ planungsseitig vorgesehen ist. Eine darüberhinausgehende Zuführung an den Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitionen ist im aktuellen Planungsstand nicht enthalten.

 

Mit Schreiben des Wartburgkreises vom 12. September 2022 wurde die Stadt Eisenach zur Zuarbeit im Rahmen des. Beteiligungsverfahrens zur Festsetzung der Kreis- und Schulumlage 2023 aufgefordert.

 

Dabei wird seitens des Kreises ausgeführt, dass auf Basis des aktuellen Planungsstandes des Kreishaushaltes die Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023 mit einer zu zahlenden Kreisumlage in Höhe von 18.678 T€ zu kalkulieren hat. Dieser Ansatz wurde folglich in den vorliegenden Planentwurf aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich dabei im eine Erhöhung um rd. 2.140 T€, dies entspricht 12,94%!

 

Die endgültige Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2023 wiederum ist abhängig von der Beschlussfassung des Kreistages zum Haushalt des Kreises für 2023. Hier können sich demzufolge noch Veränderungen ergeben.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Zahlenwerk dieser Hauptgruppe im weiteren Planungsverlauf noch erheblich verändern wird, da auch die Zuführung an den Vermögenshaushalt im Verlauf der weiteren Haushaltsplanung sich noch verändern wird. 

 

2. Vermögenshaushalt

 

Die Erfassung der durch die Fachdienste und Fachbereiche angemeldeten Mittelbedarfe für 2023 ergibt einen aktuellen Planungsstand im investiven Teilhaushalt in folgender Höhe:

 

Einnahmen des Vermögenshaushaltes 2023                                                             12.699.106 €

Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2023                                                               27.616.872 €

SALDO                                                                                                                   - 14.917.766 €

 

Da die Umsetzung aller gemeldeten Maßnahmen weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar, noch mit den derzeitigen personellen Ressourcen umsetzbar ist, wird analog der Vorjahre eine Priorisierung der Maßnahmen unabdingbar. Hierauf wird aktuell besonderes Augenmerk gelegt. Wie auch in den vergangenen Jahren wird der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus in die Beschlussfassung der Prioritätenreihung zu gegebener Zeit eingebunden.

 

Neben den durch den Fachbereich 4 zu priorisierenden Maßnahmen sind naturgemäß weitere Mittel in den Entwurf des Haushaltes 2023 aufgenommen, welche u.a. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Gesetze, Verträge) zu leisten sind (vgl. Tilgung von Krediten, Nachschüsse Gesellschaften etc.), aber auch Mittel um sowohl die Verwaltung als auch die Einrichtungen der Verwaltung (Schulen, Kitas) in geordneten Verhältnissen betreiben zu können.

 

Die Finanzierbarkeit von Maßnahmen im Vermögenshaushalt ist in nicht unerheblicher Weise davon abhängig, wie hoch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt ausfällt. Der aktuelle Planentwurf beinhaltet hier lediglich die Höhe der Pflichtzuführung in Höhe von 1.705 T€ (ordentliche Tilgung von Krediten abzgl. tilgungsbezogene Einnahmen). Eine darüber hinausgehende Zuführung ist aufgrund des derzeit ebenfalls defizitären Entwurfes des Verwaltungshaushaltes 2023 ausgeschlossen. Die weiteren Einnahmen des Vermögenshaushaltes beschränken sich in der Folge primär auf die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

 

Über die Zuführung schließt sich der Kreis zum aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2023.

 

In der Anlage 3 ist der derzeitige Planungsstand zum Vermögenshaushalt 2023 ff ersichtlich.

 

3. Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb

 

Der Entwurf des Erfolgsplanes ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 4 beigefügt. Der Erfolgsplan weist zum jetzigen Stand einen geplanten Jahresverlust in Höhe von 2.867.004 € aus. Darin enthalten ist ein Gesamtbudget aus dem Entwurf des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 17.196 T€ (sh. Erläuterungen zu Hauptgruppe 7). In der Anlage 5 zu dieser Berichtsvorlage sind die wesentlichen Veränderungen bei Erträgen und Aufwendungen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 dargestellt. Der Entwurf des Vermögensplanes ist als Anlage 6 beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung der Ausführungen der Kommunalaufsicht im Rahmen der haushaltsrechtlichen Würdigung des Haushaltes 2022 (Schreiben vom 05.09.2022, sh. Berichtsvorlage zur Sitzung am 13.09.2022, TOP 3.4; 1065-BR/2022) wird im Verlauf der weiteren Haushaltsplanung 2023 noch zu entscheiden sein, in welcher Größenordnung der geplante Jahresverlust durch eine weitere Anhebung des Gesamtbudget zu minimieren sein wird. Eine weitere Budgeterhöhung wird sich ergebnisverschlechternd auf den Entwurf des Verwaltungshaushaltes auswirken.

 

4. Ausblick / Unwägbarkeiten in der Planung

 

Der aktuelle Planungsstand des Haushaltes 2023 ist nicht zuletzt aufgrund der aktuellen globalen Krisen großen Unsicherheiten und stetigem Änderungsbedarf unterworfen.

 

Daneben gibt es mehrere Positionen welche aus verschiedensten Gründen bisher noch keinen Eingang in die Planung 2023 finden konnten. Diese sind jedoch im weiteren Planungsverfahren noch aufzugreifen und werden – positive als auch negative – Folgen auf den Haushaltsplan 2023 haben.

 

Ø  Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts ab 01.01.2023 (Umsetzung § 2b UStG) zieht erhebliche Veränderungen im städtischen Haushaltsplan nach sich. Sämtliche Einnahme- und Ausgabeansätze sind hinsichtlich steuerpflichtiger Tatbestände zu prüfen. In der Folge ist im Haushaltsplan 2023 eine Vielzahl von neuen Haushaltsstellen anzulegen, welche z.T. mit verschiedenen Steuerschlüsseln zur späteren Erstellung der Umsatzsteuererklärung hinterlegt werden müssen.

 

Die Arbeiten zur haushaltsrechtlichen Umsetzung des § 2b UStG werden derzeit im Hintergrund intensiv vorbereitet. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Ergebnisse gesammelt in den Haushaltsplan 2023 übernommen, was einnahme- sowie ausgabeseitig nochmals zu Veränderungen führen wird.

 

Ergänzend darf auf den am 01.02.2022 vorgelegten Sachstandsbericht zur Umsetzung § 2b UStG verwiesen werden (Vorlagen-Nr. 0845-BR/2021).

 

Ø  Derzeit wird im Thüringer Landtag das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (Drucksache 7/6082) beraten. Die sich aus dem Gesetz ggf. ergebenden Änderungen für die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisung und des Mehrbelastungsausgleiches sind auf Grundlage von Modellrechnungen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales bereits in dem aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes enthalten.

 

Im Übrigen wird auf die als Anlage 8 beigefügte Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zum dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und zum Gesetzentwurf über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 vom 04.10.2022 verwiesen.

 

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des § 22d ThürFAG, welcher den bisherigen Kulturlastenausgleich um eine sogenannte „Theaterpauschale“ ergänzen könnte und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind mangels kassenwirksamer Belastbarkeit im aktuellen Planentwurf nicht enthalten.

 

Ø  Aufgrund der aktuell erheblichen Inflationsraten und der massiven Verwerfungen im Energiepreissektor ist von erheblichen Mehrbelastungen in den Haushaltsjahren 2023 ff. auszugehen. Diese Verwerfungen werden auch kurzfristig Veränderungen in der Haushaltsplanung 2023 nach sich ziehen.

 

Derzeit befinden sich Entwürfe eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondgesetzes im Anhörungsverfahren, wozu der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags den Gemeinde- und Städtebund um Stellungnahme gebeten hat. Dieser wiederum hat mit Schreiben vom 30.09.2022 den Landesausschuss um Stellungnahme gebeten. Zur Stellungnahme vorgelegt wurden Gesetzentwürfe, zum einen von den regierungstragenden Fraktionen (DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen) und zum anderen von der CDU-Fraktion des Thüringer Landtages. Beide Gesetzentwürfe verfolgen grundsätzlich die Zielstellung, dass das dem Corona-Sondervermögen zugeordnete Vermögen im Jahre 2023 auch zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise eingesetzt werden soll bzw. kann. Inwieweit sich daraus für die städtischen Beteiligungen und auch für den städtischen Haushalt finanzielle Entlastungen ergeben werden, lässt sich aufgrund der vorliegenden Entwürfe derzeit noch nicht einschätzen.

 

Weiterhin nicht einschätzbar ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichtsvorlage, wie sich die von der Bundesregierung mit dem bis zu 200 Milliarden hohen „Abwehrschirm“ zur Entlastung der Gaskunden beabsichtigte Dämpfung der Gaspreise konkret auf den städtischen Haushalt auswirken werden, da die Vorschläge der eingesetzten Expertenkommission erst am 10.10.2022 konkretisiert werden sollen und erst nach Vorlage konkreter Vorschläge die Auswirkungen für den städtischen Haushalt näher betrachtet werden können.

 

Ø  Die aktuellen Planzahlen für die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer beruhen auf der regionalisierten Steuerschätzung Mai 2022. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung November 2022 – auch und insbesondere im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung - auf die städtische Planung auswirken.

 

Ø  Auch die Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer ist aufgrund der aktuellen Krisensituation aus derzeitiger Sicht nur schwer einschätzbar. Im Planentwurf wurde der Planansatz des Jahre 2022 zunächst fortgeschrieben. Derzeit ergibt sich im AO-Soll 2022 eine Verbesserung der Einnahmesituation, die im Wesentlichen aus pandemiebedingten Nachholeffekten resultiert, die aller Voraussicht nach nicht fortgeschrieben werden können. Auch die Auswirkungen der aktuellen Situation können zu negativen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer führen.

 

Ø  Aufgrund der Beendigung der bis zum 31.12.2021 bestehenden Zweckvereinbarungen mit dem Wartburgkreis bestehen zwischen Stadt und Kreis unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich einer abschließenden Abrechnung. Seitens der Kreises werden Forderungen von rd. 300 T€ geltend gemacht, wozu seitens der Stadt aufgrund des ersatzlosen Wegfalls der Vereinbarungen kein Zahlungsgrund gesehen wird. Eine abschließende Klärung hierzu steht noch aus.

 

Ø  Bezüglich der weiter bestehenden Zweckvereinbarung zur Musikschule bestehen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des vom Kreis zu tragenden Finanzierungsanteiles ab dem 01.01.2022. Auch hier steht eine abschließende Klärung noch aus.

 

 

5. Neunte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2022

 

Mit Schreiben vom 04.10.2022 wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt die neunte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012 bis 2022 gewürdigt. Das Schreiben ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 9 beigefügt.

 

 



[1] Deutsches Institut für Urbanistik gGmbh


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Einzelpläne Verwaltungshaushalt 2023

Anlage 2 – Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2023

Anlage 3 – Mittelanmeldung Vermögenshaushalt 2023

Anlage 4 – Erfolgsplan optimierter Regiebetrieb 2023

Anlage 5 – Erläuterungen der Änderungen zum Erfolgsplan

Anlage 6 – Vermögensplan optimierter Regiebetrieb 2023

Anlage 7 – Entwurf des Stellenplanes 2023

Anlage 8 – Stellungnahme GStB zur Änderung des ThürFAG

Anlage 9 – Schreiben Thüringer Landesverwaltungsamt vom 04.10.2022