hier: Abwägungsbeschluss zum 1. Entwurf und Beschluss über den 2. Entwurf/ Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlage 1)
über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden (Anlage 2)
zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ gemäß
§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis.
2.
das
Abwägungsmaterial (Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen.
3.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden,
welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen.
4.
das Abwägungsergebnis in einen 2. Entwurf zur
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
12.1 „AWE- Stammwerk“ einzuarbeiten.
5.
den
2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“,
bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3). Die
Begründung (Anlage 4: Teil I der Begründung) mit Umweltbericht (Anlage 5: Teil
II der Begründung) wird gebilligt.
6.
die
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden/
Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 2; 3 BauGB. Die
Auslegung des 2. Entwurfes soll durch angemessen verkürzte Dauer auf 3 Wochen
beschränkt werden. Die rechtskonforme Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen
erfolgt auf der Homepage der Stadt Eisenach sowie durch öffentliche Auslegung
in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, Markt 22, 2.
Obergeschoss.
7.
die
ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des 2. Entwurfes zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2;
3 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das
Verfahren vorliegen.
II.
Begründung:
Bisherige Beschlussfassungen
Der Stadtrat fasste am
16.05.2017 den Beschluss – Nr. StR/0531/2017 über die Aufstellung einer 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ mit dem Ziel, für den
Geltungsbereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet anstelle des Sondergebietes für
Möbelhandel und Kultur auszuweisen. Mit der 2. Änderung der rechtskräftigen
Bebauungsplansatzung sollen zum einen ein breites Spektrum an Nutzungen
ermöglicht und zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
einer Anlage für sportliche und kulturelle Zwecke geschaffen werden.
Mit Beschluss- Nr.
StR/0691/2018 vom 26.06.2018 wurde der Vorentwurf zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom
19.09.2018 bis zum 05.10.2018 erfolgte.
Der (1.) Entwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ wurde mit Beschluss- Nr.
StR/0526/2022 am 13.09.2022 zur förmlichen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung beschlossen, die in der Zeit vom 21.11.2022 bis zum
23.12.2022 erfolgte.
Aktuelle
Beschlussfassung
Zu 1.) Öffentlichkeits-
und Behörden-/ Trägerbeteiligung/ Beteiligung der Nachbargemeinden: Abwägungsmaterial/ Stellungnahmen
Die
Veröffentlichung des vom Stadtrat beschlossenen (1.) Entwurfes erfolgte in der
Zeit vom 21.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022 gem. § 3 Abs. 1
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf der Internetseite der Stadt
Eisenach und am Standort Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22.
Der
Entwurf zum Bebauungsplan lag im gleichen Zeitraum zur Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Absatz (Abs.) 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowohl als
Internetveröffentlichung als auch zur Einsichtnahme in Präsenz aus. Die
Nachbargemeinden wurden gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB zeitgleich beteiligt.
Neben
den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan- Entwurf waren die verfügbaren
umweltbezogenen Informationen (Gutachten, Untersuchungen) vollständig im
Internet eingestellt und lagen zur Einsichtnahme in Präsenz aus.
Im
Rahmen der Behörden- und Trägerbeteiligung wurden mit Schreiben vom 27.10.2022
insgesamt 44 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um eine
Stellungnahme gebeten. Fristgerecht bzw. nach erbetener Fristverlängerung
wurden 27 Stellungnahmen abgegeben.
Im
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen mit
Anregungen und Hinweisen bei der Stadtverwaltung ein.
Die
eingegangenen Stellungnahmen bilden einen Bestandteil des Abwägungsmaterials
(Anlage 2) und somit die Grundlage der Abwägung. Die Originalstellungnahmen
werden den Verfahrensunterlagen beigefügt.
Zu
2.) und 3.) Abwägungsprotokoll/ Abwägungsergebnis
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Vorbereitung der Abwägung gesichtet und
vollumfänglich dem Abwägungsmaterial beigefügt. Auf jeden einzelnen Punkt einer
Stellungnahme, die Anregungen und Hinweise beinhaltet, wurde dabei im
Abwägungsprotokoll eingegangen. Die Anregungen, Hinweise und Vorschläge wurden
gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis (Festsetzungen des Entwurfes)
gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Zu
diesen Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag und erforderlichenfalls ein
Beschlussvorschlag (Einzelbeschlussfassung) erarbeitet.
Das
Abwägungsprotokoll, bestehend aus dem Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen,
dem Abwägungsvorschlag sowie ggf. einem Beschlussvorschlag
(Einzelbeschlussfassung Nr…), ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das
Abwägungsprotokoll (Anlage 1) enthält insgesamt 13
Beschlussvorschläge (Kennzeichnung, orange: Einzelbeschlussfassung [Nr. 1
bis 13]) zur Behörden- und Trägerbeteiligung.
Behörden-
und Trägerbeteiligung/ Beteiligung der Nachbargemeinden
Die
Einzelbeschlussfassungen Nr. 1, 4, 5 dienen der Regulierung des
Einzelhandels entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Eisenach 03/ 2022 (EHZK 03/2022).
Der Einzelhandel wird ausgeschlossen.
Die
Einzelbeschlussfassung Nr. 2 betrifft eine Ergänzung der
Begründung zum 2. Entwurf mit Bezugnahme auf das vorliegende Konzept der kommunalen Spiel- und
Sportstättenleitplanung 2018.
Die
Einzelbeschlussfassungen Nr. 3 und 8 betreffen
die Klarstellung der Fläche für den Hochwasserschutz (ohne planungsrechtliche
Festsetzungen) im Teil A- Planentwurf sowie
eine Ergänzung der Begründung zum 2. Entwurf mit Bezugnahme auf die
Thematik: Lage des Geltungsbereiches im vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebiet der Hörsel (04.04.2013). Hierfür gelten besondere
Planungs- und Schutzvorschriften (§§ 78, 78a und 78c des
Wasserhaushaltsgesetzes [WHG]).
Die
Einzelbeschlussfassungen Nr. 6 und 7 betreffen die Übernahme der
schalltechnischen Festsetzungen des Ursprungsplanes (rechtskräftige Satzung/
Bebauungsplan Nr. 12.1) in den Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan. Sie
bilden die Grundlage für die Beurteilung von Vorhaben hinsichtlich
immissionsschutzrechtlicher Kriterien.
Die
Einzelbeschlussfassung Nr. 9 beinhaltet die Streichung der
textlichen Festsetzung Teil C: Textliche Festsetzungen/ Nr. 6 zeitlich
befristete Festsetzung des Baumerhalts in der Fläche für den Hochwasserschutz.
Die
Einzelbeschlussfassungen Nr. 10 und 11 beinhalten die Aufnahme
von Hinweisen unter Teil D: „Hinweise“ zum Erfordernis einer
denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bei Maßnahmen innerhalb des
Geltungsbereiches und der Benennung der zur Einsichtnahme vorliegenden
Gutachten und Untersuchungen.
Die
Einzelbeschlussfassung Nr. 12 beinhaltet den Verzicht auf weitere
Verkehrsuntersuchung im Rahmen des 2. B- Plan- Änderungsverfahrens.
Die
Einzelbeschlussfassung Nr. 13 beinhaltet die Aufnahme eines
Hinweises unter Teil D: „Hinweise“ zur Verwendung insektenfreundlicher
Beleuchtung.
Im
Ergebnis der Öffentlichkeits-, Behörden-/ Trägerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Nachbargemeinden wurden Belange vorgebracht, die aufgrund der
vorzunehmenden Änderungen der planerischen und textlichen Festsetzungen die
Erarbeitung eines 2. Entwurfes erfordern.
Der
Stadtrat soll das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) in der vorliegenden Form
beschließen. Die Einzelbeschlussfassungen sind inkludiert. Eine separate
Beschlussfassung zu den Einzelbeschlüssen ist nicht erforderlich.
Das
Ergebnis der Beschlussfassung über das Abwägungsprotokoll stellt das
Abwägungsergebnis dar.
Das
Abwägungsergebnis sowie die eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) werden zur
Verfahrensakte des Bebauungsplans genommen.
Den
am Beteiligungsverfahren beteiligten Behörden, Trägern und Nachbargemeinden,
die abwägungsrelevante Belange vorgebracht haben, wird das Ergebnis der
Abwägung ihrer Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Zu 4.) und 5.) Erforderlichkeit eines 2.
Entwurfes der 2. Änderung zum Bebauungsplan: Einarbeitung
des Abwägungsergebnisses/ Beschluss des 2. Entwurfes/ Billigung der Begründung zum Bebauungsplan
mit Umweltbericht
Die
mit der Beschlussfassung über das Abwägungsprotokoll erforderliche Änderung von
Festsetzungen in den Teilen A- C, die Aufnahme von weiteren Hinweisen in den
Planteil D „Hinweise“ und die Aufnahme des Planteiles E „Kennzeichnungen,
Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ ist ohne neuerliche Erarbeitung und
Offenlegung eines 2. Entwurfes nicht zulässig. Planfestsetzungen entfalten
Rechtswirkung. Das Abwägungsergebnis ist in einen 2. Entwurf einzuarbeiten.
Damit
die Änderungen eindeutig und für jedermann nachvollziehbar sind, wurden die
Änderungen im 2. Entwurf farblich (als roter Text) markiert und wegfallende
Festsetzungen des 1. Entwurfes gestrichen. (Anlage 3)
Die
Begründung zum 2. Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan (Anlage 4) wurde an
den im Abwägungsprotokoll angegebenen Stellen (farblich markiert) ergänzt.
Zusätzlich erfolgte eine Ergänzung der Begründung entsprechend
Verfahrensfortschritt. Eine Änderung des Umweltberichtes (Anlage 5) erfolgt
aufgrund des geringfügigen Änderungsbedarfs erst mit dem Satzungsbeschluss.
Zu 6.) Auslegung des 2. Entwurfes zur Durchführung der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4a Abs.
2, 3 BauGB
Neben dem 2. Entwurf
ist durch den Stadtrat dessen Veröffentlichung zur Durchführung der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Unterlagen zum
2. Entwurf der 2. Änderung sollen zum Zwecke der Öffentlichkeits-beteiligung
für die auf 3 Wochen verkürzte Dauer veröffentlicht und öffentlich
ausgelegt werden. Die Veröffentlichung/ öffentliche Auslegung und die
Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen,
sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.
Damit wird gem. § 4a
Abs. 3 Satz 3 BauGB von der Möglichkeit der Verkürzung der Auslegungsdauer von
einem Monat (mindestens aber 30 Tagen) zur angemessenen Verkürzung der
Auslegungsdauer Gebrauch gemacht.
Die Auslegungsdauer
soll auf drei Wochen (21 Tage) begrenzt werden. Die Änderungen im 2.
Entwurf beziehen sich maßgeblich auf Regelungen zum Ausschluss des
Einzelhandels. Damit wird das Erfordernis einer grundlegenden Befassung mit den
weiteren Inhalten des 2. Entwurfes nicht erwartet.
Gleichzeitig soll
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 a Abs. 2, 3
BauGB erfolgen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden beteiligt
und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Auslegung des
Planmaterials sowie der umweltbezogenen Informationen (Gutachten,
Untersuchungen und Stellungnahmen) erfolgt als Veröffentlichung im Internet
(Homepage der Stadt Eisenach) und als öffentliche Auslegung bei der
Stadtverwaltung Eisenach, Fachgebiet Stadtplanung, Markt 22.
Neben den folgenden
Gutachten, Untersuchungen, Stellungnahmen, die bereits Bestandteil der öffentlichen
Auslegung zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des (1.)
Entwurfes waren, erfolgt die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens und
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
•
Schalltechnisches Gutachten des Institutes für Schalltechnik,
Raumakustik, Wärmeschutz
Dr. Ing. Klapdor GmbH, Düsseldorf,
12.06.1998
Folgende
Gutachten/Stellungnahmen waren bereits Gegenstand der förmlichen Offenlegung
des (1.) Entwurfes:
·
Faunauntersuchung (Fledermausvorkommen/ Vögel/
sonstige Arten) zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12.1,
Untersuchungsbericht 10/2017, Planungsbüro Dr. Weise,
99974 Mühlhausen, (identisch mit der
Anlage 1 zur Begründung zum Bebauungsplan / 2.
Änderung (Stand: Vorentwurf);
·
Schreiben über Recherchearbeiten zur
Altlastenbeurteilung des e.t.a.
Sachverständigenbüro Reyer, 99097 Erfurt
vom 28.10.2016;
·
Geplante Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes
Thüringen/ Gewässerlauf Hörsel
(auszugsweises Kartenmaterial/
Übersichtsplan Maßnahmekomplex III)
·
Untersuchungsbericht
„Nachnutzung einer Teilfläche des ehemaligen AWE- Geländes in Eisenach/ Los 1-
Gefährdungsabschätzung nach BBodSchG“, Projektnummer: EU-019-21, ERCOSPLAN
Umwelt Consulting GmbH, Erfurt, 24.09.2021;
·
Untersuchungsbericht
„Nachnutzung des Gebäudes O1 auf dem ehemaligen AWE- Gelände in Eisenach/
Bericht zu orientierenden Schadstoffuntersuchungen der Bausubstanz“,
Projektnummer: EU-019-21, ERCOSPLAN Umwelt Consulting GmbH, Erfurt, 18.06.2021;
·
Stellungnahmen
TLUBN/ Referat Bodenschutz, Altlasten vom 10.04.2019, 26.03.201
·
Verkehrsuntersuchung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12.1 „Automobilwerk
Eisenach“, LK Argus Kassel GmbH, Kassel,
10. Dezember 2021;
·
Schalltechnisches
Gutachten zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 12.1 „AWE-
Stammwerk“, Gutachten-Nr.: 21422,
Akustikbüro Göttingen, Göttingen, 28. März 2022;
·
Stellungnahme LRA Wartburgkreis/ Untere
Bodenschutzbehörde/ Untere
Bodenschutzbehörde vom 18.02.2022
Zu 7.) Ortsübliche Bekanntmachung: Veröffentlichung/ öffentliche Auslegung
des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2, 3
BauGB.
Die amtliche
Bekanntmachung zur Veröffentlichung/ öffentliche Auslegung des beschlossenen 2.
Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Eisenach „Rathauskurier“
(geplant ist die amtliche Bekanntmachung zum nächstmöglichen Erscheinungstermin
des Amtsblattes am 12. Oktober 2023) sowie auf der Internetseite der Stadt
Eisenach.
Finanzierung
Die Finanzierung des
Verfahrens bzgl. des 2. Entwurfes (1.785,00 €) erfolgt anteilig durch
Fördermittel des Landes/ Bundes (ca. 80 %) sowie der Stadt Eisenach (20 %). Für
den städtischen Anteil (ca. 360,00 €) wird eine überplanmäßige Ausgabe mit
Kostendeckung aus der VWHH- Stelle: 61000.655220 (Fortschreibung Parkraumkonzept)
beantragt. Die Weiterbearbeitung des Parkraumkonzeptes wird im laufenden HH-
Jahr nicht erfolgen. Die geplanten HH- Mittel stehen somit dem Fachgebiet
Stadtplanung zur Verfügung.
Ausblick/
weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung über den 2. Entwurf zur
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4 a Abs. 2, 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
schließt sich das Beteiligungsverfahren an.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf werden gesichtet und abgewogen.
Ein Abwägungsprotokoll mit dem Abwägungsergebnis wird dem Stadtrat wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sofern kein erneuter Entwurf zu fertigen wäre, würde sich die Erstellung der Satzung mit entsprechender Beschlussfassung durch den Stadtrat anschließen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägungsprotokoll (Bestandteil d. Abwägungsmaterials)
Anlage 2: eingegangene Stellungnahmen/ TÖB (Bestandteil des Abwägungsmaterials)
Anlage 3: 2. Entwurf der 2. Änderung zum Bebauungsplan (Planteil A/ B- Planzeichnung und Planteil C- E textliche Festsetzungen, Hinweise)
Anlage 4: Begründung zum 2. Entwurf (Teil I)
Anlage 5: Umweltbericht (Teil II der Begründung)
Hinweise:
Die Anlagen 1 sowie
3 – 5 können im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt
der Stadtratssitzung einsehen werden.
Die Anlage 2 (eingegangene Stellungnahmen) ist im Büro des Stadtrates einsehbar.
[Anmerkung: Das vollständige Abwägungsmaterial besteht
aus den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Träger-,
Behördenbeteiligung, Beteiligung der Nachbargemeinden zum Entwurf sowie aus dem
Abwägungsprotokoll (Inhalt: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der
Öffentlichkeit, den Abwägungsvorschlägen sowie ggf. einem Beschlussvorschlag
(Einzelbeschlussfassung Nr…)].