Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - B-Plan Nr. 49 "Herrenmühlenstraße"/Nahkauf Kasseler Straße
Vorlage
AF-0346/2024
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Sachstand zum Rechtsverfahren, dass nach Aussage der Oberbürgermeisterin vom 28.02.2023 kurz vor seiner Klärung stand?

 

2.      Da die Veränderungssperre mit Datum vom 07.04.2024 außer Kraft tritt und der Stadtrat keine Verlängerung um 1 Jahr beschloss, ist zu fragen, wie sich die Sachlage nunmehr darstellt und wie weiter verfahren wird?

 

3.      Wie ist der aktuelle Sachstand zum Vorhaben der SWG, die Fläche „Nahkauf“ neu zu bebauen?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Gerichtsverfahren ruht derzeit gemäß Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 14.06.2022. Grund sind Verhandlungen zwischen den Parteien. Das Verfahren wurde bislang nicht wieder aufgerufen.

 

zu 2.

Der Stadtrat hat am 06.02.2024 die erste Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Der Bebauungsplan befindet sich in Bearbeitung und wird zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in einer der kommenden Stadtratssitzungen dem Stadtrat als Vorentwurf zur Billigung vorgelegt. Das Verfahren soll – nach nochmaliger Verlängerung der Veränderungssperre - bis zum 1. Quartal 2026 abgeschlossen werden. Der Bebauungsplan ist wie vorgesehen aufzustellen, um - unter anderem - eine rechtsverbindliche Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben zu erreichen.

 

 

zu 3.

Der Verwaltung liegen aktuell Planungsunterlagen zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung vor.

 

Aktuell erfolgt gemeinsam mit dem TAV die Umverlegung von Leitungen, die derzeit noch durch das künftige Baufeld führen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung der Erd- und Rohbauarbeiten im Thüringer Staatsanzeiger ist am 18.03.2024 erfolgt, Eröffnungstermin ist für den 18.04.2024 anberaumt. Mit den Erd- und Rohbauarbeiten soll Anfang des III. Quartals 2024 begonnen werden.