I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der vorliegende Gesamtabwägungsvorschlag,
bestehend aus der Präambel (Anlage 1), dem Abwägungsvorschlag über die
Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 2) und dem Abwägungsvorschlag über die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) wird als Ergebnis
der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensunterlagen
zum Bebauungsplan ein.
2.
Das Ergebnis der Abwägung ist den
Beteiligten gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mitzuteilen.
II. Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt
Eisenach Nr. StR/0332/2016 über den 3.
Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach „Bahnhofsvorstadt“ wurde die
Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Die Auslegung
des Entwurfes wurde am 30.01.2016 ortsüblich bekannt gemacht und vom 08.02.bis
11.03.2016 in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Behörden
wurden mit Schreiben vom 03.02.2016 zur Abgabe ihrer Stellungnahme
aufgefordert. Ebenso wurde die bereits am Vorverfahren Beteiligten aus der
Öffentlichkeit gesondert schriftlich auf die Auslegung aufmerksam gemacht.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sowie auch
die zur Niederschrift vorgetragenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden in
die Abwägung einbezogen. Dabei sind insbesondere alle betroffenen Belange, die
mehr als geringfügig, schutzwürdig und erkennbar waren, als relevantes
Abwägungsmaterial im Sinne des § 2 Absatz 3 BauGB in die Abwägung eingestellt und bewertet worden. Bei der
Gewichtung von Belangen wurden im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit
zwingende Vorgaben (äußere Ermessensgrenzen, Planungsleitsätze und
Beachtensregelungen) beachtet und das Gebot
der planerischen Konfliktbewältigung berücksichtigt.
Die Gesamtentscheidung der Abwägung beruht auf
den wichtigsten städtebaulichen, stadtentwicklungspolitischen, ökologischen und
ökonomischen Zielvorgaben der Planung, die dem Abwägungsvorschlag
zusammenfassend in Form einer Präambel (Anlage 1) vorangestellt sind.
Sie stellt den Leitfaden auch hinsichtlich der Umweltgerechtigkeit und
Nachhaltigkeit zu einer gerechten Abwägungsentscheidung dar und verdeutlicht den
Ausgangspunkt dafür, dass im Einzelfall private, nicht rechtsgeschützte Belange
gegenüber gewichtigen Belangen der Allgemeinheit zurücktreten müssen. Hierbei
wurden diese insbesondere nach dem Optimierungsgebot, wie z. B. möglichst
geringem Flächenverbrauch und schonender Flächenanordnung, betrachtet und auf
einen Ausgleich der Belange im Verhältnis zu ihrer Bedeutung Wert gelegt.
Als Ergebnis der Abwägung kann festgehalten werden, dass keine
wesentlichen Planänderungen notwendig werden und die Hauptziele der Planung
weiter verfolgt und umgesetzt werden können. An der fachplanerischen
Detailabstimmung kann nun im Verfahren weiter gearbeitet werden, um den
korrigierten Bebauungsplan nachher in den geänderten Teilen erneut einem
öffentlichen Beteiligungsverfahren zu unterziehen. Dies sind z. B. die
Einarbeitung der abgewogenen Ergänzungen und Korrekturen in der
Plandarstellung, in der Begründung und im Umweltbericht sowie die
Konkretisierung und Fortführung der gutachterlichen Untersuchungen im Abgleich
mit den gewonnenen planerischen Erkenntnissen.
Die Abwägungsunterlagen wurden in einen
Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeits-beteiligung (Anlage 2) und in
einen Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Anlage 3) untergliedert. Zusammen mit der Präambel
ergeben sie den Gesamtabwägungsvorschlag, der als Ergebnis der Abwägung vom
Stadtrat beschlossen und als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte
übernommen werden soll.
Die während der Beteiligungsverfahren
eingegangenen originalen Stellungnahmen und vorliegenden Niederschriften sind
ebenfalls Bestandteil der Abwägungsunterlagen in der Verfahrensakte. Diese
werden jedoch aus Datenschutzgründen nicht dem vorliegenden Beschluss
beigefügt, sondern sind nur auf Verlangen bei der Abteilung Stadtplanung
einsehbar.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Präambel zum Abwägungsvorschlag
Anlage 2: Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3: Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstige TÖB
Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.