I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Der vorliegende Gesamtabwägungsvorschlag, bestehend aus der Präambel (Anlage 1), dem Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 2) und dem Abwägungsvorschlag über die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) wird als Ergebnis der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan ein.

2.    Das Ergebnis der Abwägung ist den Beteiligten gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mitzuteilen.

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach Nr. StR/0332/2016 über den 3. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach „Bahnhofsvorstadt“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Die Auslegung des Entwurfes wurde am 30.01.2016 ortsüblich bekannt gemacht und vom 08.02.bis 11.03.2016 in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 03.02.2016 zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. Ebenso wurde die bereits am Vorverfahren Beteiligten aus der Öffentlichkeit gesondert schriftlich auf die Auslegung aufmerksam gemacht.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sowie auch die zur Niederschrift vorgetragenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden in die Abwägung einbezogen. Dabei sind insbesondere alle betroffenen Belange, die mehr als geringfügig, schutzwürdig und erkennbar waren, als relevantes Abwägungsmaterial im Sinne des § 2 Absatz 3 BauGB in die Abwägung eingestellt und bewertet worden. Bei der Gewichtung von Belangen wurden im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit zwingende Vorgaben (äußere Ermessensgrenzen, Planungsleitsätze und Beachtensregelungen) beachtet und das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung berücksichtigt.

 

Die Gesamtentscheidung der Abwägung beruht auf den wichtigsten städtebaulichen, stadtentwicklungspolitischen, ökologischen und ökonomischen Zielvorgaben der Planung, die dem Abwägungsvorschlag zusammenfassend in Form einer Präambel (Anlage 1) vorangestellt sind. Sie stellt den Leitfaden auch hinsichtlich der Umweltgerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu einer gerechten Abwägungsentscheidung dar und verdeutlicht den Ausgangspunkt dafür, dass im Einzelfall private, nicht rechtsgeschützte Belange gegenüber gewichtigen Belangen der Allgemeinheit zurücktreten müssen. Hierbei wurden diese insbesondere nach dem Optimierungsgebot, wie z. B. möglichst geringem Flächenverbrauch und schonender Flächenanordnung, betrachtet und auf einen Ausgleich der Belange im Verhältnis zu ihrer Bedeutung Wert gelegt.

 

Als Ergebnis der Abwägung kann festgehalten werden, dass keine wesentlichen Planänderungen notwendig werden und die Hauptziele der Planung weiter verfolgt und umgesetzt werden können. An der fachplanerischen Detailabstimmung kann nun im Verfahren weiter gearbeitet werden, um den korrigierten Bebauungsplan nachher in den geänderten Teilen erneut einem öffentlichen Beteiligungsverfahren zu unterziehen. Dies sind z. B. die Einarbeitung der abgewogenen Ergänzungen und Korrekturen in der Plandarstellung, in der Begründung und im Umweltbericht sowie die Konkretisierung und Fortführung der gutachterlichen Untersuchungen im Abgleich mit den gewonnenen planerischen Erkenntnissen.

 

Die Abwägungsunterlagen wurden in einen Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeits-beteiligung (Anlage 2) und in einen Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) untergliedert. Zusammen mit der Präambel ergeben sie den Gesamtabwägungsvorschlag, der als Ergebnis der Abwägung vom Stadtrat beschlossen und als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte übernommen werden soll.

 

Die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen originalen Stellungnahmen und vorliegenden Niederschriften sind ebenfalls Bestandteil der Abwägungsunterlagen in der Verfahrensakte. Diese werden jedoch aus Datenschutzgründen nicht dem vorliegenden Beschluss beigefügt, sondern sind nur auf Verlangen bei der Abteilung Stadtplanung einsehbar.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Präambel zum Abwägungsvorschlag

Anlage 2: Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3: Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstige TÖB

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.