I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    die 1. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans Eisenach 2035 (kurz: VEP 2035) als Maßnahmenplan für den Bereich der verkehrlichen Mobilität.

2.    Das 2018 beschlossene Leitbild (1172-StR/2018) mit den 10 Teilzielstellungen ist verbindlich vom Stadtrat und der Verwaltung bei allen verkehrlichen Belangen zu berücksichtigen.

3.    Die in der Priorisierung als „Schlüsselaufgabe“ eingestuften 10 Maßnahmen erhalten bei der Umsetzung einen besonders hohen Stellenwert.

4.    Im Abstand von drei Jahren, erstmals 2024, ist von der Verwaltung ein Evaluierungsbericht zu allen Maßnahmen und Bestandteilen des VEP vorzulegen (Bezug zur Teilzielstellung Nummer 10).

5.    In Beschlussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung zu Verkehrs- oder Straßenprojekten und zur Mobilität sind die verkehrlichen Auswirkungen abzuschätzen und die Vereinbarkeit mit den Teilzielstellungen des VEP darzulegen.


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach befasste sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der zukünftigen Entwicklung des Verkehrs in Eisenach – teilweise parallel zur 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030), die von 2017 bis 2019 erfolgte.

Nachdem der Stadtrat im Jahr 2016 beschlossen hatte, die 1. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) vorzunehmen (0642-StR/2016), wurde ein Verkehrsmodell aufgebaut, mit dessen Hilfe es möglich ist, verschiedene Szenarien im Straßennetz zu simulieren. Im Sommer 2018 fand die erste Stufe zur Beteiligung der Bürgerschaft statt. Damals konnten Ideen und Anregungen zum Leitbild direkt in einer Einwohnerversammlung mitgeteilt oder per Mail oder Brief gemeldet werden. Im Ergebnis dieser ersten Beteiligungsphase bei der Fortschreibung des VEP 2035 stand im Dezember 2018 der Beschluss des Stadtrats (1172-StR/2018) über das verkehrliche Leitbild. Die Grundzüge des Leitbildes wurden inhaltlich auch im ISEK 2030 verankert – maßgeblich mit dem gesamtstädtischen Entwicklungsziel Nr. 7 „Eisenach verfolgt eine stadtverträgliche Mobilitätsstrategie und reduziert die Belastungen für Mensch und Natur durch den Verkehr“ und den dazugehörigen Handlungsfeldern (siehe Stadt Eisenach, ISEK 2030, S. 133).

Auf Grundlage dieses Leitbildes wurden 10 Leitziele definiert und – wiederum unter Rückkopplung mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept – Maßnahmen entwickelt. Entsprechend des Leitbildes wurden im Jahr 2019 insgesamt über 50 Maßnahmenpakete für die unterschiedlichen Verkehrsträger – FußgängerInnen, Rad, ÖPNV, Auto - entwickelt und umfangreiche Abstimmungen mit den verschiedenen zu beteiligenden Straßenbaulastträgern und Ämtern durchgeführt. Im Zeitraum von Juli bis Oktober 2020 hatte die Stadtverwaltung alle EisenacherInnen zur zweiten Beteiligungsstufe aufgerufen. Konkret bestand die Möglichkeit Einblick in alle Entwurfsunterlagen und vorgesehenen Maßnahmen des VEP 2035 zu bekommen und sich zu den verschiedenen Maßnahmen zu äußern. Als Hilfestellung bei der Durchsicht der Unterlagen stand allen Interessierten eine Online-Präsentation zur Verfügung. In den Medien und der Öffentlichkeit wurde intensiv berichtet und über die Maßnahmen des VEP 2035 diskutiert. Am Ende erreichten die Stadtverwaltung - trotz der pandemiebedingt fehlenden persönlichen Partizipationsmöglichkeit - bis zum 12.10.2020 mehr als 200 Hinweise über den postalischen Weg oder per E-Mail. Alle Hinweise wurden geprüft und deren vorgesehene Abwägung in der Verwaltung erläutert und intern mit allen zu beteiligenden Ämtern diskutiert. Eine Liste aller aufgenommen Hinweise mit den entsprechenden Abwägungsergebnissen, inwiefern die jeweiligen Hinweise Berücksichtigung im VEP-Entwurf finden sollen, wurde erstellt und steht seitdem im Internet unter der Adresse www.eisenach.de/vep zur Einsicht. Mit dem Beschluss über den VEP wird durch den Stadtrat insoweit diesem Abwägungsvorschlag gefolgt.

 

Im Ergebnis liegt nun ein abgestimmter und zukunftsorientierter Verkehrsentwicklungsplan 2035 für die Stadt Eisenach vor. Auf der Grundlage vorliegenden Beschlusses können aktuelle Herausforderungen der Verkehrsplanung angegangen, wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Mobilitätsentwicklung gesetzt und der Verkehr künftig für alle Verkehrsteilnehmer stadtverträglich, gerecht  und leistungsfähig gestaltet werden.

 

Begründung der Entscheidungsfrist:

 

Auf Grund von benötigter Planungssicherheit bei anstehenden strategischen verkehrsplanerischen Entscheidungen ist der Beschluss des VEP 2035 schnellstmöglich zu fassen.

 

Zwei Beispiele, die als Schlüsselaufgabe im VEP 2035 definiert wurden:

 

1.       Mit dem anstehenden Fertigstellungstermin der Stützmauer am Nikolaitor (voraussichtlich zu Ostern 2021) ist eine endgültige Entscheidung zur Durchfahrbarkeit des Tores von der Bahnhofstraße zu treffen. Die Funktionstüchtigkeit des Verkehrsversuches, das Nikolaitor in westliche Richtung geschlossen zu halten, hat sich bereits seit September 2020 täglich unter Beweis gestellt und wurde zwischenzeitlich von den BürgerInnen verinnerlicht. Der Beschluss des VEP 2035, in dem Fall über die Maßnahme i.1, beinhaltet die dauerhafte Schließung der Einfahrtsmöglichkeit für den Kfz-Verkehr von der Bahnhofstraße kommend (entsprechend der aktuellen Verkehrsführung). Nur im Falle von Havarien oder unausweichlichen Notwendigkeiten soll das Tor in beide Richtungen temporär Durchfahren werden können. Die Entscheidung darüber gibt langfristige Planungssicherheit für weitere verkehrsplanerische Überlegungen, z. B. für den Karlsplatz (Maßnahme i.1), den Nikolaiplatz (Maßnahme i.6), die Rennbahn-Ertüchtigung (Maßnahme K.7), für die Ampelprogrammierung vor dem Nikolaitor und die entsprechende Beschilderung. Erst ein Beschluss zum VEP stellt die Grundlage weiterer, auch kurzfristiger Verbesserungen im Verkehrsfluss dar, zum Beispiel durch Ampelprogrammierungen in der Bahnhofstraße.

2.       Verbesserung der Verkehrsorganisation im Bereich der Kreuzungssituationen beim sogenannten „Bahneck“ und der Clemenskapelle. Die Maßnahme K.2 stellt einen wichtigen Baustein und eine Verkehrslenkungsmaßnahme für die westliche Kernstadt und Bundesstraße 19 dar, es besteht nach Rückmeldungen aus der zweiten Bürgerbeteiligung großes Interesse an dieser Maßnahme. Erst mit Beschluss des Stadtrates kann die Verwaltung Planungsgespräche für kurzfristige und langfristige Maßnahmen mit dem Straßenbaulastträger angehen und eine Verwaltungsvereinbarung erarbeiten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Verkehrsentwicklungsplan Eisenach (VEP 2035)

Anlage 2 – Anlagen zum Verkehrsentwicklungsplan Eisenach (VEP 2035)

Anlage 3 – Abwägungsprotokoll Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.