hier: erneuter Beschluss über die ergänzte Abwägung und Satzung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1. das
ergänzte Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der
Nachbargemeinden, die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit
zum Vorentwurf (städtebaulichen Entwurf) und zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ sowie ergänzend über die Belange
des naturschutzfachlichen Ausgleichs (Aufnahme der städtischen Maßnahme „Wasserversorgung Teich Madelungen“ als
zusätzliche Ausgleichsmaßnahme und
ihrer Finanzierung) sowie über die forstbehördlichen Belange gemäß § 1
Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1.
2.
das ergänzte Abwägungsmaterial (Anlagen
1, 2, 2.1- 2.4) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen.
3.
die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und
Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in Kenntnis zu setzen.
4.
das
Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
5. erneut den vorliegenden Bebauungsplan Nr.
11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ - bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) - als Satzung der Stadt
Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3).
6. die überarbeitete und ergänzte Begründung
mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4 und 4.1).
7. die erneute Vorlage der Satzungsunterlagen
gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung
bei der Rechtsaufsichtbehörde.
8. die Bekanntmachung des Beschlusses der
Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
II.
Begründung:
Bisherige
Beschlussfassungen
Der Stadtrat beschloss am 08.03.2017 die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (Vorlagen-Nr.: 0719-StR/2017: Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“) und übertrug
die Finanzierung der Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages am 16.05.2017 (Vorlagen-Nr.: 0757-StR/2017) an den städtischen
Vertragspartner, die LABAJE GmbH & Co. KG, Jena.
Mit Beschluss-Nr. StR/0617/2017 (Vorlagen-Nr.: 0911-StR/2017) vom
28.11.2017 wurde der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom 08.01.2018 bis zum
02.02.2018 erfolgte.
Am 04.09.2018 wurde als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens die Reduzierung
des bestehenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet
Schützenstraße/ Petersberg“ (Vorlagen-Nr.: 1113-StR/2018) beschlossen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum sog. „städtebaulichen
Entwurf“ erfolgte die Erarbeitung des (förmlichen) Bebauungsplan-Entwurfes.
Der Stadtrat bestimmte am 23.05.2022 mit
Beschluss Nr. StR/0488/2022 (Vorlagen-Nr.: 0925-StR/2022) den förmlichen
Entwurf des Bebauungsplanes zur Auslegung und Durchführung der Öffentlichkeits-
und Behörden-/ Trägerbeteiligung. Mit gleichem Beschluss erfolgte die 2.
Änderung des Geltungsbereiches (Geltungsbereichserweiterung durch Hinzunahme
der erforderlichen Ausgleichsfläche). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
besteht damit aus 2 Teilbereichen.
Mit Beschluss Nr. StR/0658/2023 (Vorlagen-Nr.:
1282-StR/2023) vom 05.07.2023 beschloss der Stadtrat das Abwägungsprotokoll als
Abwägungsergebnis der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum
Entwurf sowie den Bebauungsplan als Satzung.
Die Rechtskrafterlangung der Satzung ist Ziel
der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.
Hierzu war im Anschluss an die Beschlussfassung
und vor Veröffentlichung der Satzung die kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung
durch das Thüringer Landesverwaltungsamt vorzunehmen.
Anzeigeverfahren/
Kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung
Die Verfahrensunterlagen wurden dem Thüringer
Landesverwaltungsamt zur kommunalaufsichtsrechtlichen Würdigung vorgelegt
(Eingangsbestätigung: 04.11.2023).
Ergebnis der Prüfung: Das Thüringer
Landesverwaltungsamt beanstandete mit Schreiben vom 01.11.2023 die Satzung zum
Bebauungsplan. Die Satzung durfte nicht bekannt gemacht werden. Die Rechtskraft
steht damit aus.
Die im Rahmen der Beanstandung (Anlage 5)
vorgebachten Sachverhalte sind nach Rechtsauffassung der Stadt nicht
rechtskonform. Gegen die Beanstandung konnte verfahrensrechtlich nur das Mittel
der Klageerhebung gewählt werden. Durch die Stadt Eisenach wurde aus diesem
Grund fristwahrend am 30.11.2023 Klage gegen die Beanstandung beim zuständigen
Verwaltungsgericht Meiningen erhoben.
Eine Prozessführung ist jedoch nicht nur
zeitlich und finanziell aufwändig, sondern vor allem ergebnisoffen. Aus diesem
Grund wurde Kontakt zum Thüringer Landesverwaltungsamt mit dem Ziel einer
außergerichtlichen Einigung aufgenommen. Die Verfahrensweise zur Erlangung der
Rechtskraft wurde gemeinsam abgestimmt und in einem Aktenvermerk (Anlage 6)
verschriftlicht.
Daraufhin wurde durch die Stadt Eisenach mit
Schreiben vom 29.01.2024 das Ruhen des Verfahrens beantragt. Mit Beschluss des
Verwaltungsgerichtes Meiningen vom 15.02.2024 wurde dem Ruhen des Verfahrens
zugestimmt.
Aktuelle
Beschlussfassung
Anlass des Erfordernisses einer erneuten Beschlussfassung
Eine Voraussetzung für das Zustandekommen der
rechtskräftigen Satzung ist die Wiederholung des Verfahrensschrittes:
Abwägungs- und Satzungsbeschluss unter der Berücksichtigung der mit dem
Landesverwaltungsamt festgelegten Lösungsansätze. Hierbei ist über
das ergänzte Abwägungsprotokoll sowie die inhaltlich unveränderte
Planzeichnung (Satzung zum Bebauungsplan) erneut zu beschließen.
Nach erfolgter Beschlussfassung ist die
neuerliche Prüfung (kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung) der
Satzungsunterlagen möglich.
Beanstandung vom 01.11.2023/ Lösung (außergerichtliche Klärung)
Die kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung durch
das Thüringer Landesverwaltungsamt ist verfahrensrechtlich der Inkraftsetzung
einer gemeindlichen Satzung vorangestellt. Die Beanstandung beinhaltet keine
Mängel bzgl. der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens (formale Mängel),
sondern befindet Einzelaspekte der gemeindlichen Abwägung als fehlerhaft.
Im Sinne der vereinbarten außergerichtlichen
Einigung waren folgende Punkte zu klären und im neuen Abwägungsprotokoll zu
bewerten:
§
a) Stellungnahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung 2018
Bemängelt: Fehlen der
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 als Anlage zum
Abwägungsprotokoll;
Fehlen einer Bewertung einzelner weiterer
Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung im Abwägungsprotokoll;
Lösung: Beifügung der
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 zur Anlage 1
des neuen Abwägungsprotokolls sowie Aufnahme von Hinweisen und Anregungen aus den
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 in das neue
Abwägungsprotokoll (ergänzender Bestandteil des neues Abwägungsprotokolls);
§
b) Thema Wald/ Ausgleichsmaßnahme 2:
Bemängelt: Fehlen
einer konkreten Aussage der Forstbehörde zum Erfordernis der Durchführung eines
Nutzungsartenänderungsverfahrens nach dem Thüringer Waldgesetz;
Lösung: Einholung
einer im Sinne der Konfliktbewältigung gebotenen belastbaren konkreten Aussage
der Forstbehörde bzgl. des Erfordernisses
zur Durchführung eines Nutzungsartenänderungsverfahren (nur erforderlich
bei geplanten Waldrodungen); Einstellung der Aussage in die Abwägung/ Änderung
des Abwägungsprotokolls; Überarbeitung der Begründung mit Umweltbericht;
§
c) Festsetzung des naturschutzfachlichen Ausgleichs
nach § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch
Bemängelt: Unzureichende
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen als Kompensation für die Inanspruchnahme
von Flächen für das geplante Wohnbaugebiet (basierend auf einem
Wertepunktdefizit bzgl. der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung);
Lösung:
·
Hinzunahme
einer zusätzlichen Ausgleichsmaßnahme, die umfänglich darzustellen und in der
Abwägung (ergänzender Bestandteil des neues Abwägungsprotokolls) zu bewerten
ist;
·
umfängliche
und Fachthemen vertiefende Überarbeitung der Begründung mit Umweltbericht im
Hinblick auf die Darstellung und Bewertung des Wertpunktedefizits (unter
Darstellung der dauerhaften langfristigen Pflege der festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen im Teilgebiet 2 über einen Zeitraum von 10 Jahren hinaus;
§ d) Vorliegen eines
Erschließungsvertrages zur anteiligen Finanzierung der Ausgleichsmaßnahme 2
Bemängelt: Fehlen eines vor
Satzungsbeschluss abgeschlossenen Erschließungsvertrages mit LABAJE GmbH &
Co.KG. zur Sicherung der anteiligen Finanzierung der naturschutzfachlichen
Ausgleichsmaßnahmen im Teilbereich 2 des Bebauungsplanes (Ausgleichsmaßnahme
2);
Lösung: Konkretisierung der Aussagen zur Finanzierung
der Ausgleichsmaßnahme im Teilbereich 2 (bzgl. geplanter teilw. Finanzierung
durch Erschließungsträger) in der Begründung mit Umweltbericht, Darstellung des
rechtlichen Hintergrundes als Belang der Abwägung (ergänzender Bestandteil des
neues Abwägungsprotokolls); Erschließungsvertrag wäre nur dann im Rahmen der
kommunalaufsichtsrechtlichen Würdigung vorzulegen und vor Satzungsbeschluss
abzuschließen gewesen, wenn er abwägungsrelevanten Inhalt enthielte;
Zu 1.) Ergänztes (neues) Abwägungsprotokoll
Das zur erneuten Beschlussfassung (ergänzte) Abwägungsprotokoll
entspricht überwiegend dem bereits beschlossenen Abwägungsprotokoll
(Vorlagen-Nr. 1282-StR/2023 = Beschluss-
Nr. StR/0658/2023 vom 05.07.2023).
Aus diesem Grund wird im Folgenden inhaltlich
nur auf die erforderlichen Ergänzungen im Abwägungsprotokoll eingegangen. Die
Ergänzungen/ Änderungen wurden in Anlage 1 als farbiger Text (rot)
hervorgehoben.
Erforderliche
Ergänzungen/ Änderungen
Entsprechend der mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmten
Verfahrensweise
(Anlage 6 - Aktenvermerk) wurde das bereits beschlossene
Abwägungsprotokoll an folgenden Stellen ergänzt:
a) Stellungnahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung 2018
Das Abwägungsprotokoll wurde zu den Punkten II. Prüfung der
vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit Nr.1 bis 9 ergänzt.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2018
und damit die Anregungen und Hinweise, die die Öffentlichkeit 2018 vorgebracht
hatte, wurden formal in das Abwägungsprotokoll (II. Prüfung der Anregungen der
Öffentlichkeit) aufgenommen. Mit dieser Verfahrensweise ist sichergestellt,
dass die in der Beanstandung vorgebrachten Sachverhalte form- und
verfahrensrechtlich korrekt abgearbeitet wurden.
Der Stadtrat hatte über die Berücksichtigung der Inhalte der
Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung bereits im Vorfeld der Bearbeitung
des Entwurfes zum Bebauungsplan (Frühjahr 2022) befunden. Das beschlossene
Sichtungsergebnis war also bereits in den Entwurf zum Bebauungsplan
eingeflossen. Der Abwägungsinhalt (ergänztes Abwägungsprotokoll) entspricht
inhaltlich somit dem Sichtungsbericht, der bereits am 23.05.2022 mit Beschluss
Nr. StR/0488/2022 (dortige Anlage 4) beschlossen worden war.
Nur die Beteiligten nach Nr. 1 bis Nr. 4 sowie Nr. 9 gaben Stellungnahmen
sowohl im Rahmen der frühzeitigen (2018) als auch förmlichen
Entwurfsoffenlegung (2022) ab. Resultierend kann daraus geschlossen werden,
dass die Inhalte des Entwurfs mit den Anregungen der Beteiligten, die Ihre
Stellungnahme nur in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgaben,
übereinstimmten.
Eine Änderung der Satzungsunterlagen hatte dies nicht zur Folge.
Die Begründung mit Umweltbericht wurde bzgl. der Darstellung der
Verfahrensschritte ergänzt.
b) Thema Wald/ Ausgleichsmaßnahme 2:
Das Abwägungsprotokoll wurde zu Pkt. 48 ergänzt:
Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens zur Änderung der
Nutzungsart nach dem Thüringer Waldgesetz im Teilbereich 2 des Bebauungsplanes
(Ausgleichsmaßnahme) ist nicht erforderlich. Die Begründung mit
Umweltbericht wurde entsprechend überarbeitet.
c) Festsetzung des naturschutzfachlichen Ausgleichs nach § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch
Das Abwägungsprotokoll wurde um den Pkt. 49 erweitert: Belang
des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs: Zusätzliche Ausgleichsmaßnahme
„Wasserversorgung Teich Madelungen“.
Zur Kompensation für die Inanspruchnahme von Flächen für das geplante
Wohnbaugebiet (basierend auf einem Wertepunktdefizit bzgl. der Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung) ist die Aufnahme der zusätzlichen
Ausgleichsmaßnahme in den Bebauungsplan zu beschließen. Hierzu ist die Einzelbeschlussfassung
Nr. 10 erforderlich.
Die zusätzliche Ausgleichsmaßnahme wurde in der Begründung mit
Umweltbericht umfassend dargestellt und beschrieben.
Neben der Aufnahme einer zusätzlichen Ausgleichsmaßnahme war auch im
Hinblick auf die Darstellung und Bewertung des bestehenden Wertpunktedefizits
die Begründung mit Umweltbericht zu überarbeiten.
d) Vorliegen eines Erschließungsvertrages zur
anteiligen Finanzierung der Ausgleichsmaßnahme 2
Zuständig für die Finanzierung und sachgerechte Durchführung der
Ausgleichsmaßnahme 2 ist die Stadt Eisenach. Die Ausgleichsmaßnahme wird auf
einem in städtischem Eigentum befindlichen Grundstück realisiert. Über die Art
der Refinanzierung der Ausgleichsmaßnahme (z. B. Anteilsfinanzierung)
entscheidet die Stadt eigenständig.
Es ist geplant, die anteilige Finanzierung der Ausgleichsmaßnahme A2 im
Teilbereich 2 durch Abschluss eines Vertrages an den Erschließungsträger, die
LABAJE GmbH & Co.KG, zu übertragen. Mit der abzuschließenden vertraglichen
Regelung wird kein abwägungsrelevanter Inhalt berührt. Somit ist der Abschluss
eines Vertrages vor Satzungsbeschluss nicht erforderlich. Der Vertrag
ist im Rahmen des umfassenden Vertragswerkes zur Gesamterschließung des
Planungsgebietes abzuschließen.
Verfahren
Die
Gesamtheit der eingegangenen Stellungnahmen wurde zur Vorbereitung der Abwägung
gesichtet und vollumfänglich dem Abwägungsmaterial beigefügt. Auf jeden
einzelnen Punkt einer Stellungnahme mit abwägungsrelevantem Inhalt wurde im
Abwägungsprotokoll eingegangen. Die Anregungen, Hinweise und Vorschläge wurden
gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis (Festsetzungen des Entwurfes)
gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Zu diesen
Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag und erforderlichenfalls ein
Beschlussvorschlag (Einzelbeschlussfassung) erarbeitet. Zusätzlich wurde der
Belang des erforderlichen
naturschutzrechtlichen Ausgleichs:
Zusätzliche Ausgleichsmaßnahme Wasserversorgung Teich Madelungen“ in die
Abwägung eingestellt.
Das Abwägungsprotokoll, bestehend aus dem Inhalt der eingegangenen
Stellungnahmen, dem Abwägungsvorschlag sowie ggf. einem Beschlussvorschlag
(Einzelbeschlussfassung Nr…), ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Abwägungsprotokoll
(Anlage 1) enthält insgesamt 10 Beschlussvorschläge (Kennzeichnung, orange: Einzelbeschlussfassung
[Nr. 1 bis 10]) zur Behörden- und Trägerbeteiligung und 7
Beschlussvorschläge (Kennzeichnung, orange: Einzelbeschlussfassung [Nr. Ö 1
bis Ö 7]) zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Behörden- und
Trägerbeteiligung/ Beteiligung der Nachbargemeinden
Die Einzelbeschlussfassungen
Nr. 1 bis 9 bleiben unverändert (siehe Anlage 1).
ERGÄNZT: Die Einzelbeschlussfassung
Nr. 10 wurde ergänzend in das Abwägungsprotokoll aufgenommen (siehe
Anlage 1). Sie bezieht sich auf die Durchführung der zusätzlichen
Ausgleichsmaßnahme „Wasserversorgung Teich Madelungen“.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Einzelbeschlussfassungen Nr. Ö 1 bis Ö 7 bleiben unverändert
(siehe Anlage 1).
Im Ergebnis der Öffentlichkeits-, Behörden-/ Trägerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Nachbargemeinden wurden keine Belange vorgebracht, die im
Ergebnis der Abwägung zu einem neuerlichen Beteiligungserfordernis führen
würden.
Der Stadtrat soll das geänderte Abwägungsprotokoll (Anlage 1) in der
vorliegenden Form erneut beschließen. Die Einzelbeschlussfassungen sind
inkludiert. Eine separate Beschlussfassung zu den Einzelbeschlüssen ist nicht
erforderlich. Das Ergebnis der Beschlussfassung über das Abwägungsprotokoll
stellt das Abwägungsergebnis dar. Es ist gemäß § 1 Abs. 7 BauGB Voraussetzung
für die Beschlussfassung der Satzung zum Bebauungsplan.
Das Abwägungsergebnis sowie die eingegangenen Stellungnahmen
(Abwägungsmaterial) werden zur Verfahrensakte des Bebauungsplans genommen.
Zu 2.) Bestandteile
des Abwägungsmaterials
Bereits beschlossene Bestandteile (Vorlagen-Nr. 1282-StR/2023 = Beschluss-Nr. StR/0658/2023 vom 05.07.2023)
sind:
-
die
eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des B- Planes (Anlagen 2 und 2.1)
Neue Bestandteile sind:
-
die
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 (Anlage 2.2)
(Die Adressangaben der Stellungnahmen/
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden aus Datenschutzgründen geschwärzt. Die
Originalstellungnahmen sind den Verfahrensunterlagen beigefügt.)
-
das
Protokoll vom 13.03.2024 zum Gespräch zwischen
ThüringenForst/ KGS-Planungsbüro Helk/ Stadtverwaltung Eisenach (Anlage 2.3)
- der Schriftverkehr LRA Wartburgkreis/ Umweltamt 2024 bzgl. zusätzlicher Ausgleichsmaßnahme (Anlage 2.4)
Zu 3.) Den im
Beteiligungsverfahren beteiligten Bürgern, Behörden, Trägern öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden, die abwägungsrelevante Belange vorgebracht haben,
wird das Ergebnis der Abwägung ihrer Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mitgeteilt.
Zu 4.) Einarbeitung
des Abwägungsergebnisses in den Bebauungsplan
Das Abwägungsergebnis ist in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die mit der
Beschlussfassung über das Abwägungsprotokoll erforderliche Aufnahme von
Hinweisen in den Entwurf war ohne neuerliche Offenlegung eines 2. Entwurfes
zulässig. Hinweise dienen der Information und gehören nicht zu den
Planfestsetzungen, sie entfalten keine Rechtswirkung.
Die Begründung mit Umweltbericht zur Satzung wurde an den im
Abwägungsprotokoll angegebenen Stellen (farblich markiert) bereits entsprechend
ergänzt.
Zusätzlich erfolgte eine Ergänzung der Begründung entsprechend
Verfahrensfortschritt.
Änderungen und Ergänzungen der Begründung samt Umweltbericht gehören
nicht zu den Planfestsetzungen und entfalten damit keine Rechtswirkung.
Zu 5.) Erneuter Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan
Die vorliegende Satzung zum Bebauungsplan ist somit satzungsreif und kann
erneut beschlossen werden.
Das Erfordernis einer erneuten Beschlussfassung der Satzung zum
Bebauungsplan (Anlage 3) begründete sich aus der notwendigen Ergänzung des
Abwägungsprotokolls und entspricht dem verfahrensrechtlich gebotenen Vorgehen:
Wird ein Verfahrensschritt (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) wiederholt, sind
vollumfänglich alle Bestandteile zu wiederholen. An der Plansatzung sind aber
keine inhaltlich relevanten Änderungen vorgenommen worden, lediglich die
Straßenbegrenzungslinien in der Planzeichnung wurden, entsprechend dem Hinweis
in der Beanstandung, dargestellt.
Zu 6.) Billigung der Begründung zum
Bebauungsplan mit Umweltbericht
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes
erfolgte gemäß § 2 BauGB im qualifizierten Verfahren. Eine Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt.
Im Ergebnis der Beanstandung war die
Abwägung zu ergänzen. Mit der Änderung der Abwägung begründet sich eine
Änderung und Ergänzung der Begründung mit Umweltbericht.
Die geänderten Textabschnitte sind zur besseren
Nachvollziehbarkeit farblich hervorgehoben.
Die geänderte Begründung mit Umweltbericht
(Anlagen 4 und 4.1) ist vom Stadtrat zu billigen.
Zu 7./ 8.) Rechtsaufsichtliche Würdigung/ Bekanntmachung
der Plansatzung
Die gemäß vorliegendem Beschluss ergänzten Verfahrensunterlagen werden
dem Thüringer Landesverwaltungsamt erneut zur kommunalaufsichtsrechtlichen
Würdigung vorgelegt. Sodann wird der Bebauungsplan in Kraft gesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägungsprotokoll
(Bestandteil d. Abwägungsmaterials)
Anlage 2: eingegangene Stellungnahmen: TÖB (Bestandteil des Abwägungsmaterials)
Anlage 2.1: eingegangene Stellungnahmen: Öffentlichkeit (Bestandteil des Abwägungsmaterials)
Anlage 2.2: eingegangene Stellungnahmen: frühzeitige Öffentlichkeit 2018 (Bestandteil des Abwägungsmaterials)
Anlage
2.3: Protokoll vom 13.03.2024 zum Gespräch
zw. ThüringenForst/ KGS-Planungsbüro Helk/ Stadtverwaltung
Anlage 2.4: Zusätzliche Ausgleichsmaßnahme:
Schriftverkehr LRA Wartburgkreis/ Umweltamt 2024
Anlage 3: Satzung zum Bebauungsplan (Planteil A - Planzeichnung - und Planteil B - textliche Festsetzungen und Hinweise -)
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht
Anlage 4.1: Anlage zum Umweltbericht (Bestands- und Konfliktplan)
Anlage 5:
Beanstandungsschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom
01.11.2023
Anlage 6: Aktenvermerk zum Gespräch vom 29.11.2023 zw. TLVwA/ Stadtverwaltung
Hinweise:
Die Anlagen 1, 3, 4 und 4.1
können im Internet unter www.eisenach.de
→ Rathaus → Stadtrat und Gremien → Ratsinfosystem unter dem
Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen werden.
Die Anlagen 2.3, 2.4, 5 und 6
sind nichtöffentliche Dokumente und vertraulich zu behandeln.
Die Anlagen 2, 2.1 und 2.2 sind im Büro des Stadtrates einsehbar.