Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    die 1. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans Eisenach 2035 (kurz: VEP 2035) als Maßnahmenplan für den Bereich der verkehrlichen Mobilität unter der Maßgabe der Aufnahme der Protokolle des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport vom 17.05.2021 und 07.06.2021 als Anlage zum Beschluss.

2.    Das 2018 beschlossene Leitbild (1172-StR/2018) mit den 10 Teilzielstellungen ist verbindlich vom Stadtrat und der Verwaltung bei allen verkehrlichen Belangen zu berücksichtigen.

3.    Die in der Priorisierung als „Schlüsselaufgabe“ eingestuften 10 Maßnahmen erhalten bei der Umsetzung einen besonders hohen Stellenwert.

4.    Im Abstand von drei Jahren, erstmals 2024, ist von der Verwaltung ein Evaluierungsbericht zu allen Maßnahmen und Bestandteilen des VEP vorzulegen (Bezug zur Teilzielstellung Nummer 10).

5.    In Beschlussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung zu Verkehrs- oder Straßenprojekten und zur Mobilität sind die verkehrlichen Auswirkungen abzuschätzen und die Vereinbarkeit mit den Teilzielstellungen des VEP darzulegen.

 


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

6

Stimmenthaltungen